Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Anordnung zusätzlicher Eigenmittel bei Bankhaus E. Mayer AG durch die BaFin
Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Anordnung zusätzlicher Eigenmittel bei Bankhaus E. Mayer AG durch die BaFin

styles66 (CC0), Pixabay
Teilen

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev, und vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Interview genommen haben. Wir möchten über die jüngsten Entwicklungen beim Bankhaus E. Mayer AG sprechen. Die BaFin hat angeordnet, dass die Bank zusätzliche Eigenmittel vorhalten muss. Können Sie uns in einfachen Worten erklären, was das bedeutet?

Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Stellen Sie sich die Bank wie ein großes Schiff auf dem Ozean vor, das gegen verschiedene Risiken wie Stürme oder hohe Wellen gewappnet sein muss. Die Eigenmittel der Bank sind in diesem Bild die Rettungsboote und Schwimmwesten – sie sollen die Bank schützen, falls es zu Problemen kommt. Die BaFin hat nun entschieden, dass das Bankhaus E. Mayer mehr Rettungsboote und Schwimmwesten an Bord haben muss, weil sie die Spielregeln nicht ganz eingehalten hat, vor allem im Bereich der Kreditvergabe.

Interviewer: Interessante Analogie! Was genau waren die Probleme bei der Kreditvergabe?

Bontschev: Die BaFin fand heraus, dass die Bank in einigen Bereichen, insbesondere bei der Vergabe von Krediten, nicht alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt hat. Das Kreditwesengesetz, kurz KWG, legt fest, wie Banken organisiert sein und wie sie mit Risiken umgehen sollen. Die Bank hat hier wohl nicht alle Risiken richtig bewertet oder gesteuert.

Interviewer: Was bedeutet das konkret für die Bank?

Bontschev: Die Anordnung zusätzlicher Eigenmittel ist sozusagen eine Vorsichtsmaßnahme. Die Bank muss jetzt mehr Geld zur Seite legen, um für schlechte Zeiten gerüstet zu sein. Das soll sicherstellen, dass die Bank auch dann stabil bleibt, wenn einige ihrer Kredite nicht zurückgezahlt werden oder andere Probleme auftreten.

Interviewer: Und wie wirkt sich das auf Kunden und Mitarbeiter der Bank aus?

Bontschev: Für die Kunden sollte sich im Alltag wenig ändern. Ihre Einlagen sind weiterhin sicher. Für die Bank selbst bedeutet es allerdings, dass sie weniger Spielraum hat, das Geld anderweitig einzusetzen, zum Beispiel für neue Kredite oder Investitionen. Langfristig muss die Bank ihre internen Prozesse verbessern, um sicherzustellen, dass so etwas nicht wieder passiert.

Interviewer: Was passiert, wenn die Bank die Anforderungen der BaFin nicht erfüllt?

Bontschev: Wenn die Bank den Anforderungen nicht nachkommt, könnte die BaFin weitere Maßnahmen ergreifen, die bis hin zu einer Einschränkung der Geschäftstätigkeit oder im äußersten Fall zur Schließung der Bank führen können. Es ist also im besten Interesse der Bank, die Anforderungen ernst zu nehmen und umzusetzen.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese klaren Einblicke. Ihre Erklärungen helfen sicherlich vielen, die komplexen regulatorischen Maßnahmen besser zu verstehen.

Bontschev: Es war mir ein Vergnügen. Bei Fragen rund um Bankenrecht stehe ich gerne zur Verfügung.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

„Wer mit CFDs handelt, muss wissen, dass das kein Spielplatz ist.“

Redaktion: Herr Iwanow, NAGA wirbt mit über 4.000 handelbaren Vermögenswerten, Copy-Trading, niedrigen...

Interviews

„Nicht jeder Chat ist echt – besonders wenn er von einem Hacker stammt“

Frage: Herr Rasch, was bedeutet das Urteil des OLG Frankfurt zur Berichterstattung...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Kanzlei Bender Cramer, Dresden) Thema: Bioenergiepark Küste – Wie sicher ist die neue 7%-Anleihe wirklich?

📊 Analyse des Wertpapierprospekts „7 % Bioenergiepark Küste Anleihe 2025/2030“ 🔍 Kernaussage...

Interviews

„Datenschutz ist nicht mehr nur Privatsache“

Rechtsanwalt Daniel Blazek über die Entscheidung des BGH zur wettbewerbsrechtlichen Verfolgung von...