Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben. Die Nachricht über die Insolvenz der PZ Siegburg Kleiberg GmbH, die unter verschiedenen Namen bekannt war, hat viele Anleger verunsichert. Was bedeutet diese Entwicklung für die investierten Anleger?
Kerstin Bontschev: Guten Tag. Ja, die Insolvenzmeldung der PZ Siegburg Kleiberg GmbH, vormals als Wert-Investition Pflegezentrum Am Michaelsberg Siegburg GmbH und davor als Wert-Investition G&S GmbH bekannt, hat in der Tat für Aufsehen gesorgt. Für die Anleger bedeutet dies zunächst, dass sie sich auf eine unsichere Zeit einstellen müssen. Das wichtigste ist jedoch, dass sie jetzt aktiv werden und ihre Ansprüche anmelden.
Interviewer: Wie sollten Anleger vorgehen, um ihre Ansprüche geltend zu machen?
Kerstin Bontschev: Zunächst sollten die Anleger sicherstellen, dass sie alle relevanten Unterlagen, wie Vertragsdokumente und Korrespondenz mit der Gesellschaft, griffbereit haben. Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Die Anleger müssen dann ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierbei kann es sehr hilfreich sein, sich durch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt unterstützen zu lassen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.
Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger zusätzlich in Betracht ziehen?
Kerstin Bontschev: Neben der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren können Anleger auch prüfen, ob Ansprüche gegen die Geschäftsführung auf Schadensersatz wegen möglicher Pflichtverletzungen bestehen. In einigen Fällen kann auch gegen Dritte, wie zum Beispiel Wirtschaftsprüfer oder Berater, vorgegangen werden, falls diese ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben sollten.
Interviewer: Wie stehen die Chancen, dass Anleger ihr investiertes Geld zurückerhalten?
Kerstin Bontschev: Das ist pauschal schwer zu sagen und hängt stark von der spezifischen finanziellen Situation der PZ Siegburg Kleiberg GmbH zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ab. In der Regel ist es so, dass Anleger als ungesicherte Gläubiger behandelt werden und daher nur eine Quote des investierten Kapitals zurückerhalten, die von der verfügbaren Insolvenzmasse abhängt. Leider erhalten ungesicherte Gläubiger oft nur einen Bruchteil ihrer Forderungen zurück.
Interviewer: Was würden Sie Anlegern raten, die sich in einer ähnlichen Situation befinden?
Kerstin Bontschev: Anleger sollten in solchen Fällen immer proaktiv handeln und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, alle Optionen zu prüfen und schnell zu handeln, da Fristen eine große Rolle im Insolvenzverfahren spielen. Zudem sollten Anleger immer darauf achten, in zukünftige Projekte nur so viel zu investieren, wie sie im schlimmsten Fall zu verlieren bereit sind.
Interviewer: Frau Bontschev, ich danke Ihnen sehr für diese wichtigen Einblicke und wertvollen Ratschläge.
Kerstin Bontschev: Es war mir ein Anliegen, hier zu sein. Vielen Dank für das Gespräch.
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