Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Insolvenzmeldung von Partumgold Deutschland GmbH
Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Insolvenzmeldung von Partumgold Deutschland GmbH

styles66 (CC0), Pixabay
Teilen

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um über die aktuelle Insolvenzmeldung der Partumgold Deutschland GmbH zu sprechen. Was bedeutet diese Insolvenzmeldung für die Anleger?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Guten Tag. Die Insolvenzmeldung der Partumgold Deutschland GmbH ist zweifellos eine besorgniserregende Nachricht für die Anleger. Es bedeutet, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist und nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Insolvenzantrag wurde gestellt, und das Amtsgericht München hat am 21. Mai 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Interviewer: Was genau bedeutet die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung?

Kerstin Bontschev: Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen des Schuldners, also der Partumgold Deutschland GmbH, vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Das Gericht hat Rechtsanwalt Jürgen Müller als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In dieser Phase darf die Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

Interviewer: Was sollten Anleger jetzt tun?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten zunächst Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Es ist wichtig, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Ich empfehle, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um Informationen über den Stand des Verfahrens und die nächsten Schritte zu erhalten. Es kann auch hilfreich sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Insolvenzrecht spezialisiert ist, um individuelle Beratung zu bekommen.

Interviewer: Können Anleger mit einer Rückzahlung ihrer Investitionen rechnen?

Kerstin Bontschev: Das ist derzeit schwer abzuschätzen. Ob und in welchem Umfang Anleger eine Rückzahlung erhalten, hängt von der Masse des Insolvenzverfahrens ab, also dem verfügbaren Vermögen der Partumgold Deutschland GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine Bestandsaufnahme machen und prüfen, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wie diese verteilt werden können.

Interviewer: Welche Schritte werden nun im Insolvenzverfahren folgen?

Kerstin Bontschev: Der nächste Schritt ist die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens, vorausgesetzt, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens vornehmen und dem Gericht Bericht erstatten. Anschließend wird das Gericht entscheiden, ob das Verfahren eröffnet wird. Sollte es zur Eröffnung kommen, wird ein Gläubigerversammlung einberufen, in der die Gläubiger ihre Forderungen anmelden und über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert werden.

Interviewer: Welche Rechte haben die Anleger in diesem Prozess?

Kerstin Bontschev: Anleger, die Forderungen gegen die Partumgold Deutschland GmbH haben, können diese im Insolvenzverfahren anmelden. Sie haben das Recht, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen und sich über den Stand des Verfahrens zu informieren. Es ist wichtig, dass Anleger ihre Forderungen rechtzeitig und korrekt anmelden, um im Verfahren berücksichtigt zu werden.

Interviewer: Gibt es noch etwas, das Anleger beachten sollten?

Kerstin Bontschev: Ja, Anleger sollten auf unseriöse Angebote achten, die oft in solchen Situationen auftauchen. Es gibt immer wieder Anbieter, die versprechen, verlorene Gelder zurückzuholen, aber dafür hohe Vorabgebühren verlangen. Solche Angebote sind in der Regel nicht seriös. Es ist ratsam, sich an anerkannte Fachleute zu wenden und sich genau zu informieren, bevor man Maßnahmen ergreift.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre wertvollen Informationen und Ratschläge, Frau Bontschev.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Ich hoffe, dass sich die Situation für die betroffenen Anleger bald klären wird.

Beschluss des Amtsgerichts München
Im Verfahren über den Antrag der Partumgold Deutschland GmbH, Terminalstraße – Mitte 18, 85356 München-Flughafen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Starke Uwe (Registergericht: Amtsgericht München, Register-Nr.: HRB 249002) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen am 21.05.2024 um 07:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jürgen Müller, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

„Wer mit CFDs handelt, muss wissen, dass das kein Spielplatz ist.“

Redaktion: Herr Iwanow, NAGA wirbt mit über 4.000 handelbaren Vermögenswerten, Copy-Trading, niedrigen...

Interviews

„Nicht jeder Chat ist echt – besonders wenn er von einem Hacker stammt“

Frage: Herr Rasch, was bedeutet das Urteil des OLG Frankfurt zur Berichterstattung...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Kanzlei Bender Cramer, Dresden) Thema: Bioenergiepark Küste – Wie sicher ist die neue 7%-Anleihe wirklich?

📊 Analyse des Wertpapierprospekts „7 % Bioenergiepark Küste Anleihe 2025/2030“ 🔍 Kernaussage...

Interviews

„Datenschutz ist nicht mehr nur Privatsache“

Rechtsanwalt Daniel Blazek über die Entscheidung des BGH zur wettbewerbsrechtlichen Verfolgung von...