Interviewer: Frau Bontschev, die jüngsten Entwicklungen bei der 7×7 Gruppe haben bei vielen Anlegern Besorgnis ausgelöst. Könnten Sie uns einen Überblick darüber geben, welche Probleme sich derzeit für die Investoren abzeichnen?
Kerstin Bontschev: Die Situation ist in der Tat besorgniserregend. Viele Anleger, die in die Anleihen der 7×7 Gruppe investiert haben, sehen sich mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert. Insbesondere gibt es Probleme bei den Rückzahlungen und Laufzeitverlängerungen, was viele Investoren zu Recht nervös macht. Zusätzlich wurden Anleihen in Nachrangdarlehen umgewandelt, was das Risiko für die Anleger deutlich erhöht. In dieser Situation fragen sich viele, ob ihr investiertes Geld noch sicher ist oder ob ihnen sogar ein Totalverlust droht.
Interviewer: Die Umwandlung von Anleihen in Nachrangdarlehen wird von vielen als besonders riskant eingeschätzt. Können Sie erläutern, warum das so ist?
Kerstin Bontschev: Nachrangdarlehen sind eine der riskantesten Formen der Geldanlage. Bei einem Nachrangdarlehen tritt der Anleger mit seinen Forderungen hinter alle anderen Gläubiger zurück. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Unternehmens die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass die Anleger leer ausgehen und ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren. Zudem können Anleger ihre Forderungen schon dann nicht geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz des Unternehmens auch nur drohen könnte. Das stellt eine erhebliche Gefahr dar, die vielen Anlegern möglicherweise nicht bewusst war, als sie der Umwandlung zugestimmt haben.
Interviewer: Es gab Berichte, dass Anlegern eine Art „Kauf- und Übernahmeangebot“ unterbreitet wurde, das auch die Umwandlung in Genussscheine beinhaltete. Wie bewerten Sie diese Angebote?
Kerstin Bontschev: Solche Angebote sind oft mit Vorsicht zu genießen. In diesem Fall scheinen die Anleger zwar einem Rückkauf zugestimmt zu haben, aber der Kaufpreis wurde sofort als Darlehen verbucht, sodass die Investoren tatsächlich kein Geld erhalten haben. Das bedeutet, dass sie weiterhin ein erhebliches Risiko tragen, insbesondere wenn es sich um Nachrangdarlehen handelt. Es ist auch fraglich, ob die Anleger ausreichend über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Wenn die Risiken nicht transparent kommuniziert wurden, könnten hier Ansprüche auf Schadenersatz entstehen.
Interviewer: Apropos Schadenersatz: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Anleger, um ihre Interessen zu schützen?
Kerstin Bontschev: Die Anleger könnten Schadenersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn sie nicht vollständig über die Risiken ihrer Anlage informiert wurden. Ein wesentlicher Punkt ist die Aufklärung über das Totalverlustrisiko, das bei Nachrangdarlehen besonders hoch ist. Wenn in den Beratungsgesprächen oder in den Unterlagen die Risiken verharmlost oder verschwiegen wurden, kann das zu Schadenersatzansprüchen führen, sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Berater, die die Anlagen vermittelt haben.
Interviewer: Die Situation wird durch die Umstrukturierungen innerhalb der 7×7 Gruppe noch komplizierter. Was bedeutet das für die Anleger?
Kerstin Bontschev: Die Umstrukturierungen innerhalb der 7×7 Gruppe, wie die Umbenennung und die Verlegung des Firmensitzes sowie die angekündigte Übernahme durch eine Genossenschaft, machen die Lage für die Anleger noch undurchsichtiger. Es entsteht der Eindruck, dass hier möglicherweise versucht wird, bestehende Verpflichtungen zu umgehen oder das Risiko weiter auf die Anleger abzuwälzen. Dass hinter der neuen Genossenschaft dieselben Personen stehen wie hinter der ursprünglichen 7×7 Invest, wirft zusätzliche Fragen auf, die dringend geklärt werden müssen.
Interviewer: Was würden Sie Anlegern raten, die in Anleihen der 7×7 Gruppe investiert haben?
Kerstin Bontschev: Ich würde den Anlegern dringend raten, ihre Situation von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Es ist wichtig, alle Optionen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, um das investierte Kapital zu schützen. Besonders in Fällen, in denen die Umwandlung in ein Nachrangdarlehen erfolgt ist, sollte genau geprüft werden, ob dies rechtlich einwandfrei war und ob nicht doch Ansprüche auf Rückzahlung bestehen.
Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für das Gespräch.
Kerstin Bontschev: Gern geschehen.
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