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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Warnung der BaFin vor M.B.F. Management Limited

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Die BaFin hat heute vor den Angeboten der M.B.F. Management Limited auf der Website mbf-limited.com gewarnt. Was bedeutet das für Anleger, die möglicherweise betroffen sind?

Kerstin Bontschev: Guten Tag. Die Warnung der BaFin ist ein ernstzunehmendes Signal. Anleger, die auf dieser Plattform investiert haben, sollten sich zunächst bewusst machen, dass sie möglicherweise einem Betrug zum Opfer gefallen sind. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um weitere Verluste zu vermeiden und mögliche Schritte zur Wiedererlangung der Investitionen einzuleiten.

Interviewer: Was sollten diese Anleger jetzt konkret tun?

Kerstin Bontschev: Betroffene Anleger sollten zuerst alle Transaktionen und Kommunikationen mit der Plattform dokumentieren. Dazu gehören Kontoauszüge, E-Mails und jegliche Korrespondenz. Anschließend ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann die Situation bewerten und beraten, ob und wie man rechtlich gegen die Betreiber vorgehen kann.

Interviewer: Die Website der M.B.F. Management Limited nennt eine Geschäftsadresse im Vereinigten Königreich, aber die Stadt Richardschester scheint nicht zu existieren. Wie gehen Sie mit solchen Fällen um?

Kerstin Bontschev: Das ist ein typisches Zeichen für betrügerische Aktivitäten. Oft verwenden solche Unternehmen fiktive Adressen oder kopieren die Identität legitimer Unternehmen, um Vertrauen zu schaffen. In solchen Fällen arbeiten wir eng mit den Behörden zusammen, um die tatsächlichen Betreiber ausfindig zu machen. Die internationale Zusammenarbeit kann hier entscheidend sein, da diese Betrüger meist grenzüberschreitend agieren.

Interviewer: Die BaFin warnt auch vor gefälschten Mitteilungen, die angeblich von ihr stammen. Wie können sich Anleger vor solchen Täuschungen schützen?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten immer die Quelle solcher Mitteilungen kritisch prüfen. Offizielle Mitteilungen der BaFin sind auf ihrer Website zu finden. Bei Unsicherheiten empfehle ich, direkt bei der BaFin nachzufragen. Generell gilt: Bei Angeboten, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein, sollte man vorsichtig sein und im Zweifel von einer Investition absehen.

Interviewer: Was ist der erste Schritt, den Sie betroffenen Anlegern empfehlen würden?

Kerstin Bontschev: Der erste Schritt sollte immer sein, den Kontakt mit der Plattform einzustellen und keine weiteren Zahlungen zu leisten. Dann sollten sie sich umgehend rechtliche Unterstützung suchen. Je schneller sie handeln, desto größer ist die Chance, das investierte Geld zurückzuerhalten.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einblicke und Ratschläge. Ihre Expertise ist in solchen Situationen unerlässlich.

Kerstin Bontschev: Gerne. Es ist mir wichtig, Anleger über ihre Rechte aufzuklären und sie dabei zu unterstützen, sich gegen Betrügereien zu wehren. Danke für das Gespräch.

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