Redaktion: Herr Blazek, der Mai 2025 bringt für viele Rentner neue Regelungen und finanzielle Anpassungen. Worauf kommt es jetzt besonders an?
Daniel Blazek: Der Mai ist tatsächlich ein Monat, in dem Rentner ganz genau hinschauen sollten. Besonders relevant ist der fortlaufende Rentenzuschlag für Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente oder eine entsprechende Hinterbliebenenrente erhalten haben. Bis zu 7,5 % zusätzlich sind möglich – das kann je nach individueller Rentenhöhe einen erheblichen Unterschied machen. Wichtig ist: Die Auszahlung erfolgt gesondert, meist zwischen dem 10. und 20. Mai. Man sollte den Kontoauszug also aufmerksam prüfen.
Redaktion: Ein weiterer Punkt ist die Rückerstattung zu viel gezahlter Pflegeversicherungsbeiträge. Wie läuft das ab?
Blazek: Rentner mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren, die das ihrer Rentenversicherung nachgewiesen haben, erhalten im Frühjahr – also im April oder Mai – eine automatische Rückerstattung. Diese betrifft Beiträge aus 2023 und 2024, inklusive Zinsen. Die Rückzahlung kann je nach Fall einige Hundert Euro betragen. Es braucht keinen separaten Antrag, Betroffene werden schriftlich informiert. Wichtig ist nur: Wer bislang keinen Nachweis über das Kind erbracht hat, sollte dies unbedingt nachholen, um leerzugehen.
Redaktion: Zum 1. Mai ändern sich auch die Regeln für Ausweisdokumente. Welche Konsequenzen hat das für ältere Menschen?
Blazek: Die neuen Vorgaben sehen vor, dass Passbilder nur noch digital übermittelt werden dürfen – etwa direkt aus dem Fotostudio zur Behörde. Selbst mitgebrachte Papierbilder werden künftig nicht mehr akzeptiert. Gerade für ältere Menschen, die nicht so digital unterwegs sind, ist das eine Hürde. Zudem steigen die Gebühren für Personalausweise auf 52 Euro für über 24-Jährige. Man sollte sich also gut vorbereiten und am besten vor dem Behördengang beraten lassen.
Redaktion: Einige Jahrgänge können ab Mai erstmals Rentenanträge stellen. Was sollten sie beachten?
Blazek: Wer zur regulären Altersrente, zur Rente für Schwerbehinderte oder für besonders langjährig Versicherte ansteht, sollte sich frühzeitig mit den Antragsmodalitäten beschäftigen. Es kommt auf Details an – etwa bei Abschlägen, Wartezeiten oder dem Nachweis von Versicherungszeiten. Ich empfehle, sich fachlich beraten zu lassen. Ein falsch oder zu spät gestellter Antrag kann finanzielle Einbußen bedeuten. Gerade bei der abschlagsfreien Rente ist Sorgfalt entscheidend.
Redaktion: Und im Juli steht dann die Rentenerhöhung an?
Blazek: Ja, zum 1. Juli ist eine Rentenerhöhung von 3,74 % geplant. Sie fällt nicht spektakulär aus, ist aber angesichts der allgemeinen Teuerung dennoch wichtig. Gleichzeitig müssen Rentnerinnen und Rentner aufpassen, ob sie durch die Erhöhung eventuell in die Steuerpflicht rutschen. Das betrifft besonders diejenigen, die bisher knapp unter dem Steuerfreibetrag lagen. Wer sich nicht sicher ist, sollte das mit einem Steuerberater prüfen.
Redaktion: Ihr Fazit zum „Renten-Mai“?
Blazek: Für Rentner ist der Mai kein Monat zum Zurücklehnen, sondern zur aktiven Kontrolle. Wer aufmerksam ist, kann von Zuschlägen, Rückzahlungen und neuen Möglichkeiten profitieren. Wer sich hingegen auf dem Kalender ausruht, verschenkt womöglich bares Geld. Deshalb: Briefe der Rentenversicherung öffnen, Kontoauszüge prüfen – und bei Unsicherheit fachlichen Rat einholen.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek!
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