Interviewer: Herr Blazek, die Firma Hansetrust bewirbt Solar-Direktinvestments mit sehr hohen steuerlichen Vergünstigungen. Wie bewerten Sie diese Darstellung aus rechtlicher Sicht?
Blazek: Die beworbenen Steuervorteile sind in der Tat beachtlich. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Die Darstellung erweckt den Eindruck, dass praktisch jeder Investor von diesen Vorteilen profitieren kann. In der Realität sind die Voraussetzungen dafür aber oft nicht gegeben.
Interviewer: Können Sie das näher erläutern?
Blazek: Gerne. Der beworbene Investitionsabzugsbetrag von 50% sowie die Sonderabschreibungen sind an strenge Bedingungen geknüpft. Sie gelten beispielsweise nur für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem muss eine fast ausschließliche betriebliche Nutzung vorliegen. Für Privatanleger oder größere Unternehmen greifen diese Vergünstigungen meist nicht.
Interviewer: Die Werbung suggeriert aber, dass man quasi risikolos in Solaranlagen investieren und dabei enorme Steuern sparen kann. Ist das nicht irreführend?
Blazek: Das sehe ich ähnlich kritisch. Die einseitige Betonung der Steuervorteile ohne ausreichenden Hinweis auf die Risiken ist aus meiner Sicht problematisch. Jede Investition in Sachwerte birgt Risiken, die klar kommuniziert werden müssen. Zudem können sich Steuergesetze ändern, was die Kalkulation über den kopf werfen kann.
Interviewer: Wie beurteilen Sie die Aussage, man könne „ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln“?
Blazek: Diese Formulierung halte ich für grenzwertig. Sie suggeriert, dass man quasi risikolos aus Steuern Vermögen generieren kann. In Wirklichkeit findet aber eine Investition statt, bei der das eingesetzte Kapital durchaus einem Verlustrisiko unterliegt. Die steuerliche Förderung ändert daran nichts Grundsätzliches.
Interviewer: Welchen Rat würden Sie potenziellen Anlegern geben?
Blazek: Ich rate dringend dazu, sich nicht von vermeintlichen Steuervorteilen blenden zu lassen. Stattdessen sollte man die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Investments nüchtern prüfen. Zudem ist eine individuelle steuerliche Beratung unerlässlich, um zu klären, ob die beworbenen Vergünstigungen im Einzelfall überhaupt greifen. Generell gilt: Vorsicht bei Angeboten, die primarily mit Steuervorteilen werben.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Blazek.
Blazek: Gerne. Vielen Dank für das Gespräch.
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