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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum Thema Insolvenz eines Unternehmens und den Rechten des Käufers

Tumisu (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Herr Blazek. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Heute möchten wir über die Rechte von Käufern sprechen, wenn ein Unternehmen, bei dem sie eine Solaranlage gekauft haben, insolvent geht. Was sollte ein Kunde als Erstes tun, wenn er erfährt, dass das Unternehmen insolvent ist?

Rechtsanwalt Blazek: Guten Tag, gerne. Der erste Schritt sollte darin bestehen, sich umgehend über den Stand der Insolvenz zu informieren. Das bedeutet, man sollte herausfinden, ob das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde und wer der Insolvenzverwalter ist. Dies ist wichtig, da ab diesem Zeitpunkt der Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt und Ansprechpartner für alle offenen Fragen ist.

Interviewer: Was passiert, wenn die Solaranlage noch nicht fertiggestellt oder in Betrieb genommen wurde?

Rechtsanwalt Blazek: Das ist eine besonders schwierige Situation. Grundsätzlich gilt: Wenn die Anlage noch nicht fertiggestellt ist, haben Sie als Käufer das Recht, entweder auf Fertigstellung zu bestehen oder den Vertrag zu kündigen. Oft wird der Insolvenzverwalter jedoch versuchen, den Vertrag zu erfüllen, wenn dies möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, weil etwa keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, könnten Sie versuchen, Schadensersatz geltend zu machen. Allerdings ist es in einem Insolvenzverfahren häufig schwer, noch Ansprüche durchzusetzen, da oft nicht genügend Mittel vorhanden sind.

Interviewer: Wie sieht es mit der Gewährleistung für bereits verbaute Module, Stromspeicher oder Wallboxen aus?

Rechtsanwalt Blazek: Die Gewährleistung ist ein wichtiger Punkt. In der Regel bleibt die Gewährleistung auch dann bestehen, wenn das Unternehmen insolvent geht. Allerdings wird es schwieriger, diese durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Hierbei kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, und es ist nicht garantiert, dass man letztlich etwas bekommt. Es kann sinnvoll sein, direkt den Hersteller der verbauten Teile zu kontaktieren, da dieser möglicherweise ebenfalls für die Gewährleistung verantwortlich ist.

Interviewer: Was passiert, wenn bereits Anzahlungen geleistet wurden, die Solaranlage aber noch nicht geliefert oder installiert wurde?

Rechtsanwalt Blazek: Wenn Anzahlungen geleistet wurden, sollten diese im Insolvenzverfahren als Forderung angemeldet werden. Es ist wichtig, dies rechtzeitig zu tun, denn alle Gläubiger – also alle, die dem insolventen Unternehmen Geld schulden – werden vom Insolvenzverwalter berücksichtigt. Leider ist es häufig so, dass Gläubiger nur einen Teil ihres Geldes zurückerhalten, wenn überhaupt. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie viel Geld nach der Verwertung des Vermögens des Unternehmens übrig bleibt.

Interviewer: Welche Tipps haben Sie für Käufer, um sich im Vorfeld abzusichern?

Rechtsanwalt Blazek: Es ist ratsam, sich vorab gut über den Anbieter zu informieren. Achten Sie auf die Bonität des Unternehmens und vermeiden Sie hohe Anzahlungen. Außerdem sollten Sie im Vertrag festhalten, dass Anzahlungen nur gegen Sicherheitsleistungen wie Bankbürgschaften erfolgen. Dies gibt Ihnen mehr Sicherheit, falls das Unternehmen doch in Schwierigkeiten gerät.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Blazek, für diese klaren und hilfreichen Antworten!

Rechtsanwalt Blazek: Gern geschehen! Ich hoffe, dass diese Informationen den Käufern helfen, sich besser in solchen schwierigen Situationen zurechtzufinden

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