Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger: Aufforderung zur Stimmabgabe der Obotritia Capital KGaA

Published On: Mittwoch, 02.10.2024By

Frage 1: Herr Blazek, was bedeutet die Aufforderung zur Stimmabgabe der Obotritia Capital KGaA für die Anleihegläubiger?

Blazek: Die Veröffentlichung markiert einen wichtigen Schritt in der Restrukturierung der Obotritia Capital KGaA. Die Gesellschaft befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage und muss nun Maßnahmen ergreifen, um zahlungsfähig zu bleiben. Die Aufforderung zur Stimmabgabe betrifft die Inhaber der 8,5% Hybridanleihe, die über Änderungen der Anleihebedingungen entscheiden sollen. Das zentrale Anliegen ist die Einführung eines qualifizierten Rangrücktritts, die Verschiebung von Zinssteigerungen und Kündigungsrechten sowie eine Anpassung der Zinszahlungen.

Frage 2: Können Sie erklären, was unter einem qualifizierten Rangrücktritt zu verstehen ist?

Blazek: Ein qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass die Forderungen der Anleihegläubiger im Falle einer Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Gläubigern behandelt werden. Das heißt, die Rückzahlung der Anleihe erfolgt erst, nachdem alle vorrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft bedient wurden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern, indem sie sich Zeit verschafft, um ihre Finanzen zu restrukturieren.

Frage 3: Welche weiteren Änderungen sind für die Anleihegläubiger relevant?

Blazek: Neben dem qualifizierten Rangrücktritt plant die Gesellschaft eine Verschiebung der sogenannten Zins-Step-up-Termine, was bedeutet, dass die Erhöhung des Zinssatzes erst später greift. Konkret wird der zweite Step-up-Termin vom 26. Februar 2026 auf den 26. Februar 2029 verschoben, und der jährliche Erhöhungssatz wird von 1% auf 0,25% reduziert. Darüber hinaus wird das Kündigungsrecht der Gläubiger, welches ursprünglich ab 2026 greifen sollte, auf das Jahr 2029 verschoben, jedoch mit einer Erhöhung des Kündigungsumfangs von 20% auf 25%.

Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Änderungen für die Gläubiger?

Blazek: Diese Maßnahmen sind in erster Linie darauf ausgelegt, der Obotritia Capital KGaA finanzielle Flexibilität zu verschaffen. Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie länger auf die Rückzahlung ihrer Anleihen warten müssen und die Zinserträge geringer ausfallen. Gleichzeitig wird das Risiko einer Insolvenz und eines Totalverlusts der Anleihe reduziert, da die Gesellschaft dadurch eine bessere Chance hat, sich zu restrukturieren.

Frage 5: Was müssen die Anleihegläubiger nun tun?

Blazek: Die Gläubiger müssen während des Abstimmungszeitraums, der vom 17. bis 21. Oktober 2024 läuft, über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen. Es handelt sich um eine sogenannte Abstimmung ohne Versammlung, bei der die Gläubiger ihre Stimmen schriftlich abgeben können. Wichtig ist, dass mindestens 50% der ausstehenden Anleihen an der Abstimmung teilnehmen, um ein gültiges Ergebnis zu erzielen. Eine qualifizierte Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen ist erforderlich, um die Änderungen zu beschließen.

Frage 6: Was passiert, wenn die Gläubiger den Änderungen nicht zustimmen?

Blazek: Sollte die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden, könnten die Restrukturierungspläne der Obotritia Capital KGaA ins Stocken geraten. Dies könnte im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz führen, was für die Gläubiger ein erheblich höheres Risiko darstellen würde. Daher ist es im Interesse der Gläubiger, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu unterstützen, um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern und so ihre Forderungen langfristig zu schützen.

Frage 7: Was raten Sie den Anleihegläubigern in dieser Situation?

Blazek: Es ist wichtig, dass die Gläubiger die Situation sorgfältig analysieren und abwägen, welche Konsequenzen ein Scheitern der Restrukturierung für sie haben könnte. Angesichts der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft erscheint die Zustimmung zu den Änderungen als die vernünftigste Option, um die Chancen auf eine Rückzahlung ihrer Anleihen zu erhalten.

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