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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen zur heutigen BaFin Meldung zur Traveling GmbH
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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen zur heutigen BaFin Meldung zur Traveling GmbH

Fotocitizen (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Herr Reime. Vielen Dank, dass Sie heute hier sind, um über die jüngste Anordnung der BaFin bezüglich der TRAVELING GmbH zu sprechen. Können Sie uns zunächst erläutern, was genau die BaFin angeordnet hat?

Rechtsanwalt Reime: Guten Tag, es ist mir eine Freude, hier zu sein. Die BaFin hat festgestellt, dass die TRAVELING GmbH ohne die erforderliche Erlaubnis Einlagengeschäfte betrieben hat, indem sie Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen entgegengenommen hat. Daher hat die BaFin angeordnet, dass das Unternehmen sein Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen muss.

Interviewer: Was bedeutet diese Anordnung für die Anleger der TRAVELING GmbH?

Rechtsanwalt Reime: Für die Anleger bedeutet dies, dass sie grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer investierten Gelder haben. Die TRAVELING GmbH ist verpflichtet, diese Gelder so schnell wie möglich zurückzuerstatten. Anleger sollten jedoch aktiv werden und ihre Ansprüche beim Unternehmen geltend machen.

Interviewer: Was sollten Anleger jetzt konkret tun?

Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten zunächst ihre Unterlagen prüfen und feststellen, wie viel Geld sie investiert haben. Danach wäre es ratsam, sich schriftlich an die TRAVELING GmbH zu wenden und die Rückzahlung der investierten Summe einzufordern. Es ist wichtig, dass dies nachweisbar erfolgt, beispielsweise durch Einschreiben mit Rückschein.

Interviewer: Was passiert, wenn die TRAVELING GmbH nicht zahlt oder zahlungsunfähig ist?

Rechtsanwalt Reime: Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, die Gelder zurückzuzahlen, könnten Anleger gezwungen sein, rechtliche Schritte einzuleiten. In einem solchen Fall wäre es sinnvoll, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens müsste gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren in Betracht gezogen werden, bei dem die Anleger ihre Forderungen anmelden können.

Interviewer: Wie stehen die Chancen für Anleger, ihr Geld zurückzubekommen?

Rechtsanwalt Reime: Das hängt von der finanziellen Lage der TRAVELING GmbH ab. Wenn das Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, stehen die Chancen gut. Ist das Unternehmen jedoch zahlungsunfähig, hängt die Rückzahlung von den Ergebnissen des Insolvenzverfahrens ab, und die Anleger könnten nur einen Teil ihrer Investitionen zurückerhalten oder im schlimmsten Fall leer ausgehen.

Interviewer: Gibt es noch etwas, das Anleger beachten sollten?

Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten in solchen Fällen immer vorsichtig sein und sich nicht von Versprechungen des Unternehmens ohne klare Beweise überzeugen lassen. Zudem ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten vollständig zu verstehen und um wirksame Schritte zur Rückforderung der Gelder einzuleiten.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für diese wertvollen Informationen und Ratschläge.

Rechtsanwalt Reime: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Anleger in solchen Situationen informiert und proaktiv handeln. Ich stehe gerne zur Verfügung, um Unterstützung zu leisten.

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