Redaktion: Herr Reime, die BaFin hat den Verdacht geäußert, dass die MABEWO HOLDING SE in Deutschland Aktien ohne genehmigten Prospekt öffentlich anbietet. Wie ernst ist dieser Vorwurf?
RA Jens Reime: Das ist in der Tat ein schwerwiegender Vorwurf. In Deutschland gilt die Prospektpflicht, um Anleger vor intransparenten oder unseriösen Angeboten zu schützen. Ein fehlender Prospekt bedeutet, dass Anleger möglicherweise nicht über die Risiken, das Geschäftsmodell oder die Finanzlage des Unternehmens informiert wurden – und das kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Emittenten haben.
Redaktion: Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun?
Reime: Zunächst sollten Anleger alle Unterlagen sichern, also Zeichnungsscheine, Werbematerialien, E-Mails oder Zahlungsbelege. Dann empfehle ich, sich rechtlich beraten zu lassen – am besten durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt. Es geht darum zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen die Prospektpflicht (§ 14 WpPG) bestehen.
Redaktion: Können Anleger ihr investiertes Geld zurückfordern?
Reime: Ja, das ist möglich. Wenn sich herausstellt, dass der Prospekt entweder gar nicht existiert oder fehlerhaft bzw. unvollständig war, bestehen zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die MABEWO HOLDING SE und eventuell auch gegen deren Organe. Ziel wäre es, das investierte Kapital wegen einer fehlerhaften oder unterlassenen Aufklärung zurückzufordern.
Redaktion: Wie hoch schätzen Sie das Risiko für Anleger ein?
Reime: Sollte sich der Verdacht der BaFin bestätigen, wäre das Risiko erheblich. Anleger hätten dann möglicherweise ohne ausreichende Informationsgrundlage investiert – was gerade bei nicht börsennotierten oder jungen Unternehmen besonders kritisch ist. Auch die Rückabwicklung solcher Investments kann komplex sein.
Redaktion: Was halten Sie von der Reaktion der BaFin?
Reime: Die BaFin hat korrekt und frühzeitig gewarnt. Es ist allerdings wichtig zu verstehen: Die Behörde prüft keine wirtschaftliche Seriosität, sondern nur, ob formale Anforderungen eingehalten wurden. Anleger müssen also selbst aktiv werden, wenn sie ihre Rechte sichern wollen.
Redaktion: Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.
Reime: Gern geschehen.
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