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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Die FMA-Warnungen sollten ernst genommen werden“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat aktuell zwei Warnungen veröffentlicht – gegen die Anbieter Blyx Ultra und Ultra Expert FX. Was ist davon zu halten?

Jens Reime: Die Warnungen der FMA sind ein deutliches Signal. Beide Anbieter – Blyx Ultra und Ultra Expert FX – verfügen nicht über die gesetzlich erforderlichen Konzessionen, um in Österreich Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Das bedeutet: Sie handeln ohne Genehmigung und somit illegal. Anleger sollten hier äußerste Vorsicht walten lassen.

Frage: Was bedeutet das konkret für betroffene Anleger?

Reime: Wer bei solchen Anbietern investiert hat, ist rechtlich in einer schwierigen Lage. Es besteht die reale Gefahr, dass das eingesetzte Kapital verloren geht. Zudem fehlt bei nicht konzessionierten Anbietern jegliche staatliche Aufsicht oder Kontrolle. Im Ernstfall gibt es keine Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung. Viele Mandanten berichten, dass sie weder Zugriff auf ihr Geld haben noch mit dem Unternehmen kommunizieren können.

Frage: Wie erkennen Verbraucher, ob ein Anbieter seriös ist?

Reime: Das wichtigste Instrument ist die Unternehmensdatenbank der FMA oder – in Deutschland – die Datenbank der BaFin. Wenn ein Anbieter dort nicht gelistet ist oder bereits eine Warnung ausgesprochen wurde, sollte man sofort Abstand nehmen. Zudem sind hohe Renditeversprechen, aggressive Werbung oder unklare Geschäftsbedingungen häufig Warnsignale.

Frage: Was raten Sie Menschen, die bereits bei Blyx Ultra oder Ultra Expert FX investiert haben?

Reime: Betroffene sollten umgehend anwaltlichen Rat einholen und alle Unterlagen sichern – E-Mails, Screenshots, Kontoauszüge, Chatverläufe. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Mittelsmänner oder Zahlstellen geltend zu machen. Auch Strafanzeige kann sinnvoll sein, insbesondere bei Betrugsverdacht.

Frage: Gibt es Hoffnung, das Geld zurückzubekommen?

Reime: In manchen Fällen, ja. Es kommt darauf an, ob noch Vermögenswerte greifbar sind und ob man früh genug handelt. Je schneller juristisch reagiert wird, desto größer ist die Chance auf Schadensbegrenzung. Wichtig ist, nicht auf dubiose Rückholfirmen hereinzufallen – auch hier gibt es leider einen eigenen Markt an Trittbrettfahrern.

Frage: Ihr Fazit?

Reime: Anleger sollten sich nicht von professionellen Websites oder englisch klingenden Firmennamen blenden lassen. Wenn die Finanzaufsicht warnt, ist das kein „Papierkram“, sondern meist das Ergebnis konkreter Hinweise. Wer sein Geld schützen will, sollte solche Warnungen sehr ernst nehmen.

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