Thema: Rechtskräftige Verurteilung nach Sprengung von Geldautomaten und tödlichem Unfall auf der Flucht
Redaktion: Herr Reime, der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen im Fall der Geldautomatensprengung und des tödlichen Unfalls in Wiernsheim bestätigt. Wie bewerten Sie diese Entscheidung?
Jens Reime: Das Urteil ist aus juristischer Sicht konsequent und wichtig. Gerade bei schweren Straftaten wie Sprengstoffdelikten in Verbindung mit einem tödlichen Verkehrsunfall auf der Flucht muss das Recht klare Grenzen setzen. Dass der BGH keine Rechtsfehler festgestellt hat, zeigt, dass das Landgericht sorgfältig gearbeitet hat.
Redaktion: Der Haupttäter wurde wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Wie kam es zu dieser Einordnung?
Jens Reime: Die entscheidende Frage war, ob der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Indem er bewusst als Geisterfahrer mit hoher Geschwindigkeit und bei starkem Regen auf der Autobahn fuhr, nahm er den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Das reicht für die Annahme von Mordmerkmalen wie Heimtücke oder der Verwirklichung gemeingefährlicher Mittel.
Redaktion: Der zweite Angeklagte wurde „nur“ wegen Sprengstoffexplosion und Diebstahl verurteilt. Warum?
Jens Reime: Weil er am tödlichen Unfall nicht direkt beteiligt war. Er stieg vorher aus dem Fluchtfahrzeug aus. Seine Tat beschränkte sich auf die Sprengung der Geldautomaten und die anschließende Beute – schwere Delikte, aber eben ohne Bezug zur Tötungshandlung auf der Autobahn.
Redaktion: Was bedeutet die Rechtskraft des Urteils für die Angeklagten?
Jens Reime: Die Urteile sind nun endgültig. Es gibt keine weitere reguläre Möglichkeit mehr, gegen die Verurteilungen vorzugehen. Die Angeklagten müssen ihre Freiheitsstrafen antreten beziehungsweise fortsetzen. Lediglich in sehr seltenen Ausnahmefällen könnte noch eine Verfassungsbeschwerde oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht kommen.
Redaktion: Gibt es aus Ihrer Sicht eine besondere gesellschaftliche Dimension in diesem Fall?
Jens Reime: Absolut. Der Fall zeigt drastisch, welche Gefahren von sogenannten „Geldautomatensprengern“ ausgehen – nicht nur durch die Sprengung selbst, sondern auch durch rücksichtslose Fluchtversuche. Es handelt sich hier längst nicht mehr um „Kavaliersdelikte“, sondern um hochgefährliche organisierte Kriminalität mit Todesfolge.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Reime!
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