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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime in Sachen Befragungsaktion der Tessiner Staatsanwaltschaft

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Guten Tag Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich für ein Interview zum Thema Goldhändler Swiss Gold Treuhand AG (SGT) und der Aufforderung der Staatsanwaltschaft Tessin an mutmaßlich geschädigte Anleger Zeit nehmen.

Jens Reime: Gerne, es ist ein wichtiges und aktuelles Thema, das viele Anleger betrifft und verunsichert.

Frage: Was raten Sie den Anlegern, die von der Tessiner Staatsanwaltschaft angeschrieben wurden? Sollen sie dem Ersuchen Folge leisten?

Reime: Grundsätzlich ist es sinnvoll, mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Die angeschriebenen Anleger sollten daher dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft nachkommen und die geforderten Unterlagen bereitstellen. Dies dient dazu, den Fall umfassend aufzuklären und die Interessen der Geschädigten bestmöglich zu vertreten.

Frage: Sollen die Anleger auch Originalunterlagen an die Staatsanwaltschaft übermitteln?

Reime: Nein, ich rate dringend davon ab, Originaldokumente aus der Hand zu geben. Es genügt, der Staatsanwaltschaft Kopien der angeforderten Unterlagen zukommen zu lassen. Die Originale sollten die Anleger sicher verwahren, da diese später noch wichtig sein können, etwa für zivilrechtliche Ansprüche oder steuerliche Fragen.

Frage: Welche Dokumente könnte die Staatsanwaltschaft beispielsweise anfordern?

Reime: Typischerweise sind das Kaufverträge, Rechnungen, Kontoauszüge, E-Mail-Korrespondenz mit SGT oder dem Goldhändler sowie eventuelle Werbeunterlagen. Die Staatsanwaltschaft wird vermutlich alle Unterlagen anfordern, die im Zusammenhang mit den Goldkäufen stehen, um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen.

Frage: Wie sollen die Anleger die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft übermitteln?

Reime: Am besten eignet sich hier der Postweg, idealerweise per Einschreiben. So haben die Anleger einen Nachweis, dass sie die Dokumente fristgerecht abgeschickt haben. Eine Übermittlung per E-Mail ist auch denkbar, sofern die Staatsanwaltschaft das anbietet. Aber auch hier sollten die Anleger eine Eingangsbestätigung anfordern.

Frage: Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Reime: Die Anleger sollten auf jeden Fall fristgerecht reagieren und sich bei Unklarheiten rechtzeitig an die Staatsanwaltschaft wenden. Es ist auch empfehlenswert, sich Kopien der übersandten Unterlagen zu machen und sicher aufzubewahren. Bei komplexeren Sachverhalten kann es sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen, um die eigenen Interessen optimal zu wahren.

Frage: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Herr Reime.

Reime: Gerne. Ich hoffe, die Informationen helfen den betroffenen Anlegern, mit der Situation umzugehen und ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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