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Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Partizipationsscheine der MABEWO AG und die Umwandlung in Aktien der Mabewo Holding SE – ein Fall für Anlegerklagen?
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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Partizipationsscheine der MABEWO AG und die Umwandlung in Aktien der Mabewo Holding SE – ein Fall für Anlegerklagen?

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Frage: Herr Reime, das Unternehmen MABEWO AG hat über Jahre Partizipationsscheine verkauft. Dann wurde das Unternehmen laut CEO Jörg Trübl mit der Mabewo Holding SE verschmolzen, und die Partizipationsscheine wurden in Stammaktien der Mabewo Holding SE umgewandelt. Das Problem: Die Aktie war zum Zeitpunkt der Umwandlung bereits vom Handel an der Düsseldorfer Börse ausgesetzt und ist es bis heute. Was bedeutet das für Anleger?

Jens Reime: Das ist aus Anlegersicht höchst problematisch. Wer Partizipationsscheine kauft, rechnet damit, an einem Unternehmen finanziell beteiligt zu sein, aber meist ohne Stimmrechte. Durch die Umwandlung in Aktien verliert der Anleger faktisch nicht nur seine alte Beteiligungsform, sondern sieht sich nun mit einer nicht handelbaren Aktie konfrontiert. Das bedeutet, dass er seine Investition möglicherweise nicht ohne Weiteres verkaufen kann, weil es aktuell keinen liquiden Markt für die Aktien der Mabewo Holding SE gibt.

Frage: Gab es aus Ihrer Sicht eine Pflicht des Unternehmens, die Anleger über die Börsenaussetzung zu informieren?

Jens Reime: Absolut! Es gibt klare Informationspflichten für Unternehmen, insbesondere wenn sie Kapitalmarktprodukte wie Partizipationsscheine oder Aktien herausgeben. Anleger hätten vor der Umwandlung über die Handelsaussetzung und die Konsequenzen für ihre Beteiligung umfassend informiert werden müssen. Falls das nicht in transparenter Weise geschehen ist, könnte dies eine Grundlage für Schadensersatzansprüche sein.

Frage: CEO Jörg Trübl hat in einer Rundmail nun sogar angedeutet, das Unternehmen ganz von der Börse zu nehmen. Wie ist das zu bewerten?

Jens Reime: Das ist eine weitere Hiobsbotschaft für Anleger. Eine Dekotierung, also das Delisting der Aktie, würde bedeuten, dass Investoren ihre Anteile nicht mehr an einer regulierten Börse handeln können. Dadurch entfällt der transparente Handel und oft sinkt die Bewertung solcher Aktien erheblich. In einem solchen Fall müsste das Unternehmen den Aktionären zumindest ein Abfindungsangebot unterbreiten. Es ist allerdings fraglich, ob dies in einem angemessenen Verhältnis zu den ursprünglichen Investitionen stehen würde.

Frage: Welche rechtlichen Schritte können Anleger jetzt unternehmen?

Jens Reime: Betroffene Anleger sollten dringend ihre Ansprüche prüfen lassen. Mögliche Schritte sind:

  1. Anfechtung der Umwandlung – Falls die Umwandlung der Partizipationsscheine in Aktien ohne ordnungsgemäße Information oder Zustimmung der Anleger erfolgt ist, könnte sie rechtlich angreifbar sein.
  2. Schadensersatzforderungen – Anleger könnten gegen die Gesellschaft oder verantwortliche Personen klagen, wenn sich herausstellt, dass es eine Verletzung von Kapitalmarktvorschriften gab.
  3. Einschaltung der Finanzaufsicht – In Deutschland wäre es sinnvoll, die BaFin über den Vorgang zu informieren, da hier möglicherweise Kapitalmarktverstöße vorliegen.

Frage: Was raten Sie betroffenen Investoren konkret?

Jens Reime: Anleger sollten alle Unterlagen zu ihren Investitionen sichern – also Kaufunterlagen der Partizipationsscheine, Vertragsbedingungen, E-Mails und sonstige Unternehmensmitteilungen. Dann sollten sie sich mit spezialisierten Anwälten für Kapitalmarktrecht in Verbindung setzen. In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich einer Sammelklage oder einem Musterverfahren anzuschließen, was die Erfolgschancen erhöhen kann.

Frage: Sehen Sie Parallelen zu anderen Kapitalmarktfällen?

Jens Reime: Ja, der Fall erinnert an frühere Fälle von Umstrukturierungen, bei denen Investoren plötzlich mit nicht handelbaren Aktien das Nachsehen hatten. Häufig enden solche Vorgänge mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Aber Anleger haben Rechte – und sie sollten diese auch durchsetzen.

Frage: Abschließend, was wäre das Worst-Case-Szenario für die Investoren?

Jens Reime: Der Worst Case wäre, dass die Mabewo Holding SE delistet wird und dann entweder insolvent geht oder sich nur noch auf dem grauen Markt bewegt, wo keine regulierte Preisbildung mehr möglich ist. In einem solchen Szenario könnten Anleger ihre gesamten Investitionen verlieren. Das sollte unbedingt verhindert werden.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime!

Jens Reime: Gerne! Anleger sollten wachsam bleiben und ihre Rechte aktiv verfolgen.

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