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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime über die neue Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV)

Tumisu (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, was genau verbirgt sich hinter der neuen Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV), und warum ist sie für die Öffentlichkeit interessant?

Jens Reime: Die KMMV ist eine neue Verordnung, die sich mit den Mitteilungspflichten auf den Kryptomärkten befasst. Sie regelt konkret, wie Unternehmen, die in den Kryptomärkten tätig sind – wie zum Beispiel Anbieter von Kryptowährungen – sogenannte Insiderinformationen melden müssen. Das betrifft Informationen, die den Kurs oder den Wert eines Kryptovermögenswertes erheblich beeinflussen könnten, wie z. B. eine geplante Markteinführung oder eine große Änderung in einem Projekt. Ziel ist es, den Kryptomarkt transparenter und sicherer zu machen.

Frage: Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Jens Reime: Unternehmen, die Kryptowährungen oder andere Kryptovermögenswerte anbieten oder emittieren, müssen künftig solche Insiderinformationen der Finanzaufsicht, also der BaFin, melden. Und zwar entweder direkt, wenn die Information veröffentlicht wird, oder wenn sie aus rechtlichen Gründen zunächst geheim gehalten wird, mit einer entsprechenden Begründung. Diese Pflicht trifft vor allem Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Deutschland oder der EU haben.

Frage: Warum ist das notwendig?

Jens Reime: Kryptomärkte sind bisher noch nicht so reguliert wie traditionelle Finanzmärkte. Das macht sie anfällig für Manipulationen oder Insiderhandel. Mit der Einführung solcher Regeln will man sicherstellen, dass der Markt fairer wird und Anleger besser geschützt sind. Es geht also um eine Angleichung an bestehende Regeln für Aktienmärkte, nur eben speziell für Kryptowährungen.

Frage: Wie hängt die KMMV mit der europäischen Verordnung MiCAR zusammen?

Jens Reime: MiCAR ist eine EU-weite Verordnung, die die Kryptomärkte standardisieren soll, um gleiche Regeln in allen EU-Ländern zu schaffen. Das deutsche Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) setzt MiCAR auf nationaler Ebene um. Die KMMV wiederum konkretisiert eine wichtige Regel aus dem KMAG – nämlich wie und wann Unternehmen Insiderinformationen melden müssen. Die Verordnung ist also ein Baustein innerhalb eines größeren rechtlichen Rahmens.

Frage: Gibt es noch offene Punkte?

Jens Reime: Ja, die Konsultation der KMMV ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass Unternehmen, Verbände oder auch Privatpersonen bis zum 13. Dezember 2024 Rückmeldungen zum Entwurf geben können. Es ist wichtig, dass alle Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Perspektive einzubringen, bevor die Verordnung endgültig verabschiedet wird.

Frage: Und was bedeutet das für Anleger?

Jens Reime: Für Anleger ist das eine gute Nachricht. Wenn die Märkte transparenter werden und Manipulationen besser verhindert werden, können sie sich auf vertrauenswürdigere Informationen stützen. Das stärkt langfristig die Sicherheit und Attraktivität von Investitionen in Kryptowährungen.

Frage: Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie eine Stellungnahme abgeben wollen?

Jens Reime: Unternehmen oder andere Interessierte können ihre Meinung zur KMMV bis zum 13. Dezember 2024 per E-Mail an die BaFin schicken. Wichtig ist, dass sie in ihrer Nachricht darauf hinweisen, wenn ihre Stellungnahme nicht veröffentlicht werden soll. Denn grundsätzlich ist geplant, die Rückmeldungen online verfügbar zu machen, um den Prozess transparent zu gestalten.

Frage: Ein letzter Gedanke zur KMMV?

Jens Reime: Die KMMV ist ein wichtiger Schritt hin zu einem regulierten Kryptomarkt. Natürlich müssen wir abwarten, wie die Regeln in der Praxis funktionieren, aber sie senden ein klares Signal: Kryptowährungen und Kryptomärkte werden zunehmend wie andere Finanzmärkte behandelt, mit mehr Sicherheit und klareren Spielregeln für alle Beteiligten.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime!

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