Frage: Herr Reime, die 11 CHAMPIONS AG hat einen Insolvenzantrag gestellt, und das Amtsgericht Rostock hat bereits erste Maßnahmen ergriffen. Was bedeutet das für die Anleger?
Jens Reime: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet, dass sich das Unternehmen in einer finanziellen Krise befindet, die es aus eigener Kraft offenbar nicht mehr bewältigen kann. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie um ihre Investitionen fürchten müssen. Jetzt ist es wichtig, besonnen zu handeln und die eigenen Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens wahrzunehmen.
Frage: Das Gericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Welche Aufgaben hat dieser?
Jens Reime: Der vorläufige Insolvenzverwalter, in diesem Fall Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, hat die Aufgabe, das Vermögen der 11 CHAMPIONS AG zu sichern und dessen Zustand zu überwachen. Er prüft, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig darf die Geschäftsführung keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen, ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters.
Frage: Welche Schritte sollten Anleger jetzt unternehmen?
Jens Reime: Anleger sollten zunächst Ruhe bewahren, aber gleichzeitig aktiv werden. Konkret empfehle ich folgende Schritte:
- Forderungen vorbereiten: Anleger sollten alle Unterlagen zu ihrer Investition, wie z. B. Kaufverträge, Zahlungsbelege und Kontoauszüge, sammeln und systematisch ordnen. Diese werden benötigt, um die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.
- Den Stand des Verfahrens verfolgen: Es ist wichtig, die Entwicklungen im Insolvenzverfahren im Auge zu behalten. Sobald das Verfahren offiziell eröffnet wird, können Forderungen angemeldet werden. Hier sollten Anleger unbedingt die vom Insolvenzgericht gesetzten Fristen einhalten.
- Juristische Unterstützung suchen: Die Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren ist ein rechtlich komplexer Vorgang. Fehler bei der Anmeldung können dazu führen, dass Ansprüche nicht berücksichtigt werden. Anleger sollten daher einen Anwalt oder eine Kanzlei mit Erfahrung im Insolvenzrecht hinzuziehen, um ihre Interessen zu sichern.
Frage: Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird?
Jens Reime: Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, haben Gläubiger, also auch die Anleger, die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dieser wird dann prüfen, inwieweit die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen ganz oder teilweise zu befriedigen. Es kann auch geprüft werden, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert wird.
Frage: Und wenn das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird?
Jens Reime: Wenn das Verfahren mangels Masse eingestellt wird, bedeutet das, dass nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. In einem solchen Fall gehen die Gläubiger leider leer aus. Das Risiko besteht immer, wenn ein Unternehmen insolvent ist und keine ausreichenden Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Frage: Gibt es besondere Hinweise für Anleger, die über Genussrechte oder Anleihen investiert haben?
Jens Reime: Ja, bei solchen Anlageformen ist die rechtliche Situation oft besonders kompliziert, da Genussrechte und Anleihen häufig nachrangige Forderungen darstellen. Das bedeutet, dass sie erst nach Befriedigung der regulären Gläubiger, wie Banken oder Lieferanten, berücksichtigt werden. Anleger sollten genau prüfen lassen, welche Rechte sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können.
Frage: Gibt es Hoffnung für die Anleger?
Jens Reime: Ob die Anleger etwas zurückbekommen, hängt stark von der Vermögenslage der 11 CHAMPIONS AG ab. Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob es noch verwertbare Vermögenswerte gibt, und diese gegebenenfalls zugunsten der Gläubiger realisieren. Anleger sollten ihre Forderungen jedoch auf jeden Fall rechtzeitig und korrekt anmelden, um überhaupt berücksichtigt zu werden.
Frage: Was können Sie Anlegern anbieten, die Unterstützung suchen?
Jens Reime: Meine Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Bereich Anleger- und Insolvenzrecht. Wir bieten betroffenen Anlegern an, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zu prüfen und fristgerecht anzumelden. Außerdem begleiten wir sie durch den gesamten Prozess und stehen bei weiteren rechtlichen Fragen zur Verfügung. Es ist unser Ziel, die Rechte der Anleger bestmöglich zu sichern und eine transparente Kommunikation zu gewährleisten.
Frage: Vielen Dank, Herr Reime. Gibt es abschließend noch etwas, das Sie Anlegern raten möchten?
Jens Reime: Ja, lassen Sie sich nicht entmutigen. Auch wenn ein Insolvenzverfahren immer Unsicherheit mit sich bringt, ist es wichtig, aktiv zu bleiben und professionelle Unterstützung zu suchen. Die rechtzeitige Anmeldung Ihrer Forderungen ist der erste Schritt, um Ihre Rechte zu wahren.
Kontakt für Anleger:
Betroffene Anleger können sich direkt an die Kanzlei von Rechtsanwalt Jens Reime wenden:
-
- Telefon:
- 03591 299 61 33
- Telefax:
- 03591 299 61 44
- E-Mail:
- info@rechtsanwalt-reime.de
- Website: www.rechtsanwalt-reime.de
Gemeinsam prüfen wir Ihre Ansprüche und begleiten Sie durch das Verfahren.
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