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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Was können Anleger tun, die auf den Identitätsmissbrauch im Namen der DonauCapital Wertpapier GmbH hereingefallen sind?“

Tumisu (CC0), Pixabay
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Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat vor einem mutmaßlichen Identitätsmissbrauch gewarnt. Ein angeblicher Berater namens Karl Heinz Widmer gibt sich als Mitarbeiter der DonauCapital Wertpapier GmbH aus und bietet Anlageberatungsverträge an, die es in dieser Form gar nicht gibt. Was sollten betroffene Anleger tun, wenn sie mit Herrn Widmer in Kontakt standen oder sogar bereits Geld investiert haben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und schnell zu handeln. Wenn jemand bereits Geld überwiesen hat, sollte er sofort seine Bank kontaktieren und versuchen, die Transaktion rückgängig zu machen. Viele Banken bieten für solche Fälle eine sogenannte „Rücküberweisung“ an, wobei der Erfolg jedoch davon abhängt, wie lange die Überweisung zurückliegt. Oft kann man eine Zahlung nicht mehr rückgängig machen, wenn sie bereits auf das Empfängerkonto gebucht wurde. Trotzdem ist es immer einen Versuch wert.

Interviewer: Angenommen, eine Rückbuchung ist nicht mehr möglich. Was können Anleger in diesem Fall tun?

Rechtsanwalt Jens Reime: In einem solchen Fall ist es ratsam, sofort eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Anzeige ist nicht nur wichtig, um den Fall an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, sondern kann auch als Nachweis dienen, wenn es später um die Regulierung des Schadens geht. Zusätzlich sollten Betroffene die BaFin informieren, damit die Finanzaufsicht ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des Betrügers erhält.

Interviewer: Wie können betroffene Anleger verhindern, dass der Betrüger weiteren Schaden anrichtet?

Rechtsanwalt Jens Reime: Betroffene sollten ihre persönlichen Daten und Zugangsdaten sofort ändern, falls sie dem Betrüger Informationen zu ihren Konten oder sonstigen Finanzangelegenheiten gegeben haben. Das bedeutet, Passwörter für Online-Banking und andere sensible Accounts zu aktualisieren und gegebenenfalls sogar bei ihrer Bank eine Überprüfung der Kontobewegungen anzufordern. Es ist auch sinnvoll, alle Dokumente und E-Mails, die mit Herrn Widmer in Zusammenhang stehen, aufzubewahren und nicht zu löschen. Diese Dokumentation kann später hilfreich sein, um den gesamten Ablauf nachzuvollziehen.

Interviewer: Wie kann man sich generell vor solchen Betrugsmaschen schützen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Prävention ist hier das Schlüsselwort. Man sollte bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig sein und sich nicht durch Versprechungen oder professionell wirkende Webseiten blenden lassen. Ein seriöses Finanzdienstleistungsinstitut würde in der Regel nicht per E-Mail mit einem Anlageberatungsvertrag auf Interessenten zugehen. Wenn jemand sich unsicher ist, ob ein Berater tatsächlich für ein Unternehmen tätig ist, sollte er direkt bei dem Unternehmen nachfragen. Viele Betrüger nutzen Namen bekannter Firmen, um Vertrauen zu gewinnen – deshalb ist es wichtig, direkt beim angeblichen Arbeitgeber nachzuforschen. Ein kurzer Anruf kann oft schon Klarheit bringen.

Interviewer: Gibt es typische Warnsignale, die darauf hinweisen, dass ein Anlageangebot unseriös ist?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ja, auf jeden Fall. Ein deutliches Warnzeichen ist, wenn ein Berater Druck ausübt und versucht, die potenziellen Kunden schnell zu einer Investition zu bewegen. Häufig wird das als „einmalige Chance“ dargestellt, die man nicht verpassen sollte. Auch unrealistisch hohe Renditeversprechen ohne Risiko sollten Anleger misstrauisch machen. Und schließlich: Seriöse Finanzdienstleister haben immer eine BaFin-Lizenz, die öffentlich einsehbar ist. Wenn ein Berater vorgibt, im Auftrag einer BaFin-lizenzierten Firma zu handeln, sollte dies einfach überprüfbar sein.

Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene, um ihr Geld zurückzubekommen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Leider sind die Chancen oft begrenzt, wenn das Geld bereits an Betrüger überwiesen wurde. Es gibt jedoch spezialisierte Anwälte und Inkassodienstleister, die darauf spezialisiert sind, Gelder zurückzuholen – insbesondere wenn es um größere Beträge geht. Eine zivilrechtliche Klage gegen den vermeintlichen Berater ist oft schwierig, da Betrüger meist international agieren und die Geldflüsse verschleiern. Dennoch lohnt es sich, alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, gerade wenn ein größerer Schaden entstanden ist.

Interviewer: Gibt es etwas, das die Behörden tun könnten, um solche Betrugsmaschen einzudämmen?

Rechtsanwalt Jens Reime: Die Behörden arbeiten bereits daran, indem sie regelmäßig Warnungen herausgeben und den Verbraucherschutz stärken. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und aufzuklären. Allerdings sind die Möglichkeiten begrenzt, solange die Betrüger aus dem Ausland agieren. Hier ist auch die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden gefragt. Für Anleger bleibt der beste Schutz jedoch, selbst aufmerksam zu sein und bei Unsicherheiten sofort Rückfragen zu stellen.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre hilfreichen Ratschläge, Herr Reime. Hoffentlich können betroffene Anleger mit diesen Informationen besser auf solche Betrugsversuche reagieren.

Rechtsanwalt Jens Reime: Gern geschehen. Mein Ziel ist es, Menschen davor zu bewahren, auf solche Machenschaften hereinzufallen. Bleiben Sie wachsam und kritisch – das ist der beste Schutz vor finanziellen Verlusten durch Betrug.

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