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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zu den Handlungsoptionen für betroffene Kunden der insolventen FWU Life Lux:

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Interviewer: Herr Reime, was raten Sie den Kunden der FWU Life Lux, die von der Insolvenz betroffen sind?

Jens Reime: Zunächst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Die Situation ist zwar ernst, aber es gibt Schutzmaßnahmen für Versicherungsnehmer. Als erstes sollten die Kunden ihre Vertragsunterlagen zusammensuchen und prüfen, welche Art von Vertrag sie genau haben.

Interviewer: Welche konkreten Schritte sollten die Versicherten jetzt unternehmen?

Jens Reime: Ich empfehle, sich schriftlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden und den aktuellen Stand des eigenen Vertrags zu erfragen. Dabei sollte man auch fragen, ob und wie lange die Beitragszahlungen fortgeführt werden sollen. Gleichzeitig ist es ratsam, sich bei der luxemburgischen Versicherungsaufsicht CAA über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Interviewer: Sollten die Kunden ihre Beitragszahlungen einstellen?

Jens Reime: Das würde ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht pauschal empfehlen. Eine einseitige Einstellung der Beitragszahlungen könnte vertragsrechtliche Konsequenzen haben. Besser ist es, beim Insolvenzverwalter nachzufragen und dann eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Interviewer: Wie sieht es mit der Kündigung der Verträge aus?

Jens Reime: Von einer vorschnellen Kündigung rate ich ab. Durch das Auszahlungsverbot der luxemburgischen Aufsicht würden die Kunden derzeit ohnehin nicht an ihr Geld kommen. Zudem könnte eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt finanzielle Nachteile mit sich bringen. Es ist besser, die weitere Entwicklung abzuwarten.

Interviewer: Gibt es einen Schutz für die eingezahlten Gelder der Versicherten?

Jens Reime: In Luxemburg gibt es zwar keinen klassischen Garantiefonds wie in Deutschland, aber das sogenannte „Super-Privileg“. Das bedeutet, dass die Ansprüche der Versicherungsnehmer Vorrang vor allen anderen Gläubigern haben. Die Vermögenswerte des Versicherers sind zudem in einem separaten Sicherungsvermögen angelegt, auf das andere Gläubiger keinen Zugriff haben.

Interviewer: Was können Kunden tun, die dringend auf Auszahlungen angewiesen sind?

Jens Reime: Das ist in der Tat eine schwierige Situation. Betroffene sollten sich an den Insolvenzverwalter wenden und ihre Notlage schildern. In Härtefällen werden manchmal Ausnahmen gemacht. Parallel dazu empfehle ich, sich nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten umzusehen, etwa durch Gespräche mit der Hausbank.

Interviewer: Wie lange könnte das Insolvenzverfahren dauern?

Jens Reime: Das lässt sich schwer vorhersagen. Insolvenzverfahren bei Versicherungen sind komplex und können sich über mehrere Jahre hinziehen. Die Versicherten müssen sich leider auf eine längere Phase der Unsicherheit einstellen.

Interviewer: Gibt es noch einen abschließenden Rat für die betroffenen Kunden?

Jens Reime: Ja, ich rate dazu, sich zusammenzuschließen. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr hilfreich sein. Es gibt oft Interessengemeinschaften, die sich in solchen Fällen bilden. Zudem sollte man die Entwicklung genau beobachten und sich regelmäßig über den Stand des Verfahrens informieren. Bei komplexeren Fragen oder größeren Summen kann es sinnvoll sein, sich von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzung, Herr Reime.

Jens Reime: Gerne, ich hoffe, das hilft den Betroffenen, die nächsten Schritte einzuleiten.

Rechtsanwalt Jens Reime ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Bank-und Kapitalmarktrecht

Telefon:
Kostenfrei 0800 7273463
E-Mail:
info@rechtsanwalt-reime.de

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