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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zum Thema kriminelle Handlungen in einer Genossenschaft

Fotocitizen (CC0), Pixabay
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In einem aufschlussreichen Interview erörtert der erfahrene Rechtsanwalt Jens Reime die komplexen rechtlichen Konsequenzen krimineller Handlungen innerhalb einer Genossenschaft. Er beleuchtet die Haftungsfragen, die sich für Vorstände, Aufsichtsräte und auch die Genossen selbst ergeben können.

Reime erklärt, dass im Falle krimineller Aktivitäten innerhalb einer Genossenschaft die Vorstände und Aufsichtsräte aufgrund ihrer Überwachungs- und Leitungsfunktionen einer besonders strengen Haftungsprüfung unterliegen. „Vorstände sind direkt für die operative Führung verantwortlich und können bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden. Ähnlich verhält es sich mit den Aufsichtsräten, die die Geschäftsführung überwachen sollen. Kommt es zu Verstößen, weil sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, stehen sie ebenfalls im Fokus der Haftungsansprüche“, führt Reime aus.

Für die Genossen selbst eröffnet sich die Möglichkeit, bei Verlusten durch kriminelle Handlungen oder Missmanagement Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. „Genossenschaftsmitglieder können unter bestimmten Umständen Schadenersatzansprüche gegen Vorstände, Aufsichtsräte und in einigen Fällen sogar gegen die Vermittler stellen, sofern nachweisbar ist, dass diese ihre Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten verletzt haben“, erklärt Reime.

Der Rechtsanwalt betont jedoch auch die Bedeutung der Unschuldsvermutung und der sorgfältigen Prüfung jedes Einzelfalls. „Es gilt stets, den individuellen Sachverhalt genau zu untersuchen. Nicht jede schlechte Geschäftsentscheidung ist gleichbedeutend mit Haftung oder gar krimineller Handlung. Es muss ein klarer Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten vorliegen.“

Bezüglich der Vermittler weist Reime darauf hin, dass diese ebenfalls in die Haftung genommen werden können, sofern sie wissentlich riskante oder unseriöse Anlagen empfohlen haben. „Vermittler haben eine Beratungs- und Aufklärungspflicht gegenüber ihren Kunden. Wurden diese vernachlässigt und dadurch Schäden verursacht, können auch hier Ansprüche entstehen.“

Abschließend rät Reime allen Beteiligten, bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten oder Missstände in einer Genossenschaft rechtlichen Rat einzuholen, um die eigene Position zu klären und mögliche Ansprüche zu prüfen. „Es ist entscheidend, frühzeitig zu handeln und sich fachkundig beraten zu lassen, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren.“

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