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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Bilanz von Thamm&Partner GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Herr Reime. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Wir möchten heute über das Unternehmen Thamm&Partner GmbH aus Berlin sprechen und insbesondere über deren Angebot einer atypisch stillen Beteiligung. Zunächst einmal, könnten Sie uns erklären, was eine atypisch stille Beteiligung ist?

Rechtsanwalt Jens Reime: Guten Tag, gerne. Eine atypisch stille Beteiligung ist eine besondere Form der Unternehmensbeteiligung, bei der ein Investor Geld in ein Unternehmen investiert, um an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens teilzuhaben. Im Gegensatz zur typisch stillen Beteiligung hat der atypisch stille Gesellschafter jedoch weitreichendere Rechte und Pflichten.

Interviewer: Wie unterscheidet sich eine atypisch stille Beteiligung von einer typisch stillen Beteiligung?

Rechtsanwalt Jens Reime: Bei einer typisch stillen Beteiligung hat der stille Gesellschafter lediglich das Recht auf Gewinnbeteiligung, aber keine Mitwirkungsrechte in der Geschäftsführung des Unternehmens. Er haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage und ist in der Regel anonym. Im Falle einer atypisch stillen Beteiligung hingegen hat der atypisch stille Gesellschafter erweiterte Rechte, darunter das Recht auf Mitbestimmung und Einsicht in die Geschäftsbücher. Dies geht jedoch oft mit einer höheren Haftung einher, da er für die Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich haften kann, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde.

Interviewer: Vielen Dank für die Erläuterung. Nun, lassen Sie uns auf die vorliegende Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) von Thamm&Partner GmbH eingehen. Das Unternehmen hat im aktuellen Geschäftsjahr einen Verlust von -5.550.681,00 EUR verzeichnet. Könnten Sie erklären, wie sich dieser Verlust zusammensetzt?

Rechtsanwalt Jens Reime: Sicher, lassen Sie uns die wichtigsten Posten in der GuV analysieren:

Das Rohergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies bedeutet, dass das Unternehmen weniger Gewinn vor Abzug der Betriebskosten aus dem Umsatz erzielt hat.

Der Personalaufwand ist leicht gesunken, sowohl bei den Löhnen und Gehältern als auch bei den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, was darauf hinweisen könnte, dass das Unternehmen mehr Kosten für andere betriebliche Aufwendungen hatte.

Die Erträge aus Beteiligungen und anderen Wertpapieren sind gesunken.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind gesunken.

Das Ergebnis nach Steuern ist negativ und hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert.

Die sonstigen Steuern sind gesunken.

Die Erträge aus Verlustübernahme sind gestiegen.

Dennoch hat das Unternehmen keinen Jahresüberschuss erzielt, was auf die erwähnten Abfindungsbeträge für ausgeschiedene stille Gesellschafter in Höhe von -4.458 TEUR und Raumkosten/Renovierungskosten in Höhe von -1.014 TEUR zurückzuführen ist.

Insgesamt zeigt die GuV, dass das Unternehmen im aktuellen Geschäftsjahr Verluste verzeichnet hat, möglicherweise aufgrund von gestiegenen betrieblichen Aufwendungen und niedrigeren Erträgen aus verschiedenen Quellen.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für die Analyse der GuV und die Erklärung der atypisch stillen Beteiligung. Das war sehr aufschlussreich.

Rechtsanwalt Jens Reime: Ich danke Ihnen. Es war mir eine Freude, Ihre Fragen zu beantworten. Wenn Sie weitere Informationen oder rechtliche Beratung zu diesem Thema benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.

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