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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Insolvenz der Firma Envoltec GmbH aus Schkeuditz und den Schritten, die Kunden jetzt unternehmen können:
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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Insolvenz der Firma Envoltec GmbH aus Schkeuditz und den Schritten, die Kunden jetzt unternehmen können:

viarami (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, können Sie uns zunächst erklären, was es mit der Insolvenz der Envoltec GmbH aus Schkeuditz auf sich hat?

Rechtsanwalt Jens Reime: Natürlich, gerne. Die Envoltec GmbH hat Insolvenzantrag gestellt, und das Amtsgericht Leipzig hat daraufhin am 17. November 2023 das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. In solchen Fällen wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die weiteren Schritte zu planen.

Frage: Wer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt?

Rechtsanwalt Jens Reime: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn bestellt. Sie können ihn unter der Karl-Tauchnitz-Straße 10 in 04107 Leipzig erreichen. Seine geschäftliche E-Mail-Adresse lautet info@korn-letzas.de, und Sie können ihn auch telefonisch unter 0341 98411 0 erreichen.

Frage: Was bedeutet es für die Kunden von Envoltec, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde?

Rechtsanwalt Jens Reime: Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters hat verschiedene Auswirkungen. Zunächst einmal sind Verfügungen über das Vermögen der Envoltec GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet, dass das Unternehmen keine größeren finanziellen Transaktionen mehr tätigen kann, ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Frage: Was sollten Kunden jetzt tun, die Geschäftsbeziehungen mit Envoltec haben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Kunden von Envoltec sollten sich zunächst mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn, in Verbindung setzen. Er wird Ihnen weitere Informationen geben können und klären, wie es mit Ihren Geschäftsbeziehungen weitergeht. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Dokumente und Informationen bereithalten, um den Prozess zu erleichtern.

Frage: Gibt es noch weitere Schritte, die Kunden unternehmen sollten?

Rechtsanwalt Jens Reime: Ja, Kunden sollten auch prüfen, ob sie offene Forderungen gegenüber Envoltec haben. In solchen Fällen sollten sie diese Forderungen beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden, um eine mögliche Beteiligung an der Insolvenzmasse zu sichern.

Frage: Welche Aussichten gibt es für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens?

Rechtsanwalt Jens Reime: Das wird der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn, prüfen. Er wird untersuchen, ob es Möglichkeiten gibt, das Unternehmen fortzuführen, und ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Frage: Gibt es noch weitere Hinweise oder Ratschläge, die Sie Kunden von Envoltec geben möchten?

Rechtsanwalt Jens Reime: Es ist immer ratsam, sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und alle relevanten Unterlagen zur Hand zu haben. Zudem sollten Kunden ihre eigenen rechtlichen Interessen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Frage: Vielen Dank, Herr Reime, für diese Informationen zur Insolvenz der Envoltec GmbH und den Schritten, die Kunden jetzt unternehmen können.

Rechtsanwalt Jens Reime: Bitte sehr, ich stehe gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu beantworten und Unterstützung zu bieten.

http://www.rechtsanwalt-reime.de

Hifetelefon 0800 72 73 463

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