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Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Insolvenz der Ziegert Group Holding GmbH
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Insolvenz der Ziegert Group Holding GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Reime, das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21. März 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegert Group Holding GmbH eröffnet. Was bedeutet das für betroffene Kunden und Anleger?

Jens Reime: Zunächst einmal bedeutet das nicht automatisch, dass Anleger oder Kunden sofort ihr gesamtes investiertes Geld verloren haben. Das Insolvenzverfahren befindet sich derzeit in der vorläufigen Phase, das heißt, der Insolvenzverwalter prüft noch, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine Insolvenzquote für Gläubiger möglich ist.

Was betroffene Kunden und Anleger jetzt tun sollten

Redaktion: Welche konkreten Schritte sollten betroffene Anleger und Kunden jetzt unternehmen?

Jens Reime:
1. Forderungen sichern:
📌 Betroffene sollten so schnell wie möglich alle Unterlagen (Verträge, Zahlungsnachweise, E-Mails, Rechnungen) zusammenstellen, die ihre Ansprüche gegenüber der Ziegert Group Holding GmbH belegen.

2. Insolvenzverfahren genau beobachten:
📌 Das Verfahren läuft derzeit vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen 3611 IN 1926/25. Anleger sollten regelmäßig die offiziellen Insolvenzbekanntmachungen auf www.insolvenzbekanntmachungen.de prüfen.

3. Gläubigerrechte geltend machen:
📌 Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, haben Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Das kann aber erst nach offizieller Eröffnung des Verfahrens erfolgen – wir empfehlen dennoch, sich bereits jetzt vorzubereiten.

4. Prüfung auf Schadensersatzansprüche:
📌 In manchen Fällen kann es Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder Berater geben, falls z. B. Anleger in betrügerischer Absicht getäuscht oder fehlerhaft beraten wurden. Hier lohnt es sich, rechtliche Schritte zu prüfen.

5. Sammelklagen und Interessengemeinschaften:
📌 Oft gibt es in solchen Fällen Anlegergemeinschaften oder Klagen gegen Verantwortliche. Wer betroffen ist, sollte sich einer solchen Gruppe anschließen oder anwaltlichen Rat einholen, um zu prüfen, welche individuellen Ansprüche bestehen.

Müssen sich Anleger Sorgen um eine Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge machen?

Redaktion: In Insolvenzverfahren kommt es manchmal vor, dass bereits ausgezahlte Gewinne oder Rückzahlungen von Insolvenzverwaltern zurückgefordert werden. Ist das hier eine Gefahr?

Jens Reime: Das hängt davon ab, ob und welche Anfechtungstatbestände vorliegen. Falls die Ziegert Group Holding GmbH in den letzten Monaten noch hohe Zahlungen an einzelne Anleger geleistet hat, könnte der Insolvenzverwalter prüfen, ob diese Gelder im Nachhinein zurückgefordert werden können – vor allem, wenn das Unternehmen bereits zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig war.

Betroffene Anleger sollten sich also bewusst sein, dass im schlimmsten Fall bereits erhaltene Gelder wieder eingezogen werden könnten.


Betrifft das Verfahren auch Immobilienkäufer?

Redaktion: Die Ziegert Group ist vor allem als Immobilienvermittler bekannt. Was bedeutet die Insolvenz für Käufer, die über das Unternehmen Immobilien erworben haben?

Jens Reime: Das hängt von der individuellen Vertragslage ab. Falls ein Immobilienverkauf bereits vollständig abgewickelt wurde, besteht für Käufer kein unmittelbares Risiko.

Problematisch wird es, wenn:
🔹 Kaufpreise bereits angezahlt, aber die Immobilie noch nicht übergeben wurde.
🔹 Finanzierungen über Ziegert vermittelte Beteiligungen abgewickelt wurden.
🔹 Das Unternehmen als Projektentwickler oder Bauträger auftrat und Projekte noch nicht abgeschlossen sind.

Kunden sollten umgehend prüfen, ob ihre Verträge von der Insolvenz betroffen sind, und sich beraten lassen.

Wie wahrscheinlich ist eine Insolvenzquote für Anleger?

Redaktion: Können betroffene Anleger mit einer Rückzahlung eines Teils ihres Geldes rechnen?

Jens Reime: Das ist noch nicht absehbar. Der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Ulrich Schade prüft derzeit, ob genügend Masse vorhanden ist, um überhaupt eine Insolvenzquote zu ermöglichen.

Falls das Unternehmen kaum verwertbare Vermögenswerte hat, könnte die Quote sehr niedrig ausfallen. Falls noch Immobilienwerte oder liquide Mittel vorhanden sind, könnte es zumindest eine Teilrückzahlung geben.

Allerdings ist es leider oft so, dass Anleger in solchen Fällen mit hohen Verlusten rechnen müssen.

Letzte Empfehlung für betroffene Anleger

Redaktion: Was ist Ihr abschließender Rat für betroffene Kunden und Anleger?

Jens Reime:
✅ Ruhe bewahren und informiert bleiben: Das Insolvenzverfahren läuft erst an – Panikverkäufe oder überhastete Entscheidungen bringen nichts.
✅ Beweismaterial sichern: Alle relevanten Dokumente und Schriftwechsel sollten gesichert werden.
✅ Rechtliche Beratung einholen: Insolvenzverfahren sind komplex – ein spezialisierter Anwalt kann helfen, die besten Optionen zu prüfen.
✅ Gläubigerrechte aktiv wahrnehmen: Sobald das Verfahren offiziell eröffnet ist, müssen Forderungen angemeldet werden.

Betroffene sollten die Entwicklungen genau beobachten und sich frühzeitig um ihre Ansprüche kümmern, um nicht leer auszugehen.

Redaktion: Herr Reime, vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Jens Reime: Gern geschehen – ich stehe betroffenen Anlegern gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

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