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Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Internetseite von pjmueller.de
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Internetseite von pjmueller.de

Tumisu (CC0), Pixabay
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Unsere Intention:

Das Interview mit einem Anwalt wie Herrn Reime könnte hier besonders die rechtlichen Aspekte dieser Art von Finanzbildungs- und Investment-Akademie behandeln. Wichtige Themen könnten die rechtliche Absicherung der Kunden, mögliche Risiken bei der Teilnahme an solchen Programmen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versprechen und Behauptungen auf der Website sein. Hier ist ein Beispiel für ein Interview mit ihm aus Anlegersicht:

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Interviewer: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mit uns über die rechtlichen Aspekte von Investmentausbildungen wie der PJM Investment Akademie zu sprechen. Auf der Website der Akademie wird versprochen, dass Teilnehmer lernen, wie sie ihr Geld sicher und gewinnbringend anlegen können, und sogar „100%ige Absicherung vor Krisen und Inflation“. Wie bewerten Sie diese Aussagen aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwalt Reime: Danke für die Einladung. Solche Aussagen müssen immer mit Vorsicht betrachtet werden. Aus juristischer Sicht sind Versprechen wie eine „100%ige Absicherung“ oder garantierte Erträge oft problematisch, weil es im Investmentbereich keine absolute Sicherheit gibt. Märkte sind naturgemäß volatil, und auch bei den besten Strategien können Verluste entstehen. Eine solche Garantie könnte als irreführende Werbung bewertet werden, wenn sie nicht durch entsprechende vertragliche Sicherheiten untermauert wird.

Interviewer: Gibt es hier rechtliche Vorgaben, wie solche Finanzbildungsanbieter mit Versprechen umgehen müssen?

Rechtsanwalt Reime: Ja, Anbieter müssen sich an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) halten, welches irreführende Werbung verbietet. Finanzdienstleister unterliegen auch der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenn sie selbst Finanzprodukte anbieten oder vermitteln. Es ist also wichtig, dass solche Angebote klar kommunizieren, dass Risiken bestehen und dass eine „100%ige Absicherung“ nicht realistisch ist. Auch Hinweise auf mögliche Risiken sollten transparent und gut sichtbar auf der Website stehen.

Interviewer: Ein weiteres großes Versprechen auf der Website ist, dass Absolventen dieser Ausbildung ein regelmäßiges Einkommen an der Börse generieren können. Wie sehen Sie das aus rechtlicher Perspektive?

Rechtsanwalt Reime: Hier ist ebenfalls Vorsicht geboten. Die Aussage, dass Teilnehmer ein regelmäßiges Einkommen erzielen können, könnte als eine Art Gewinnversprechen interpretiert werden. Ein solches Versprechen sollte mit entsprechenden Haftungsausschlüssen versehen sein, die deutlich machen, dass es sich um theoretische Szenarien handelt und dass individuelle Ergebnisse variieren können. Es gibt auch die Gefahr, dass solche Versprechen rechtlich als unverbindlich eingestuft werden, wenn die tatsächlichen Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Interviewer: Die Akademie bietet auch lebenslangen Zugang zu ihren Trainings und Materialien an. Gibt es rechtliche Fallstricke bei solchen langfristigen Angeboten?

Rechtsanwalt Reime: Absolut. Bei solchen Versprechen ist es wichtig, dass die Bedingungen für den „lebenslangen Zugang“ klar definiert sind. Zum Beispiel: Was passiert, wenn die Akademie irgendwann schließt oder die Plattform ändert? Wird der Zugang dann immer noch gewährleistet? Es sollte deutlich gemacht werden, ob der Zugang wirklich lebenslang besteht oder ob es Einschränkungen gibt, etwa durch AGB-Änderungen oder technische Entwicklungen. Wenn diese Punkte unklar bleiben, könnte dies zu rechtlichen Streitigkeiten führen.

Interviewer: Die Akademie spricht auch von einer großen und etablierten Investoren-Community und regt zu regionalen Treffen an. Gibt es hier rechtliche Aspekte, die Teilnehmer beachten sollten, insbesondere in Bezug auf Beratung und Haftung?

Rechtsanwalt Reime: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Sobald Teilnehmer in diesen Gruppen anfangen, sich gegenseitig konkrete Anlagetipps zu geben, könnten sie unter Umständen als „Berater“ wahrgenommen werden, ohne eine entsprechende Erlaubnis zu haben. Dies könnte zu Problemen führen, falls es zu Verlusten kommt und jemand haftbar gemacht werden möchte. Für die Akademie wäre es ratsam, klarzustellen, dass diese Treffen ausschließlich dem Austausch und der Weiterbildung dienen und dass keine professionelle Beratung angeboten wird, es sei denn, die entsprechenden Qualifikationen und Lizenzen sind vorhanden.

Interviewer: Herr Reime, eine letzte Frage: Die Akademie hebt ihre sozialen und umweltbezogenen Projekte hervor, wie etwa Spendenaktionen oder das Pflanzen von Bäumen. Können solche Aktivitäten das Vertrauen in die Akademie erhöhen, oder gibt es auch hier rechtliche Risiken?

Rechtsanwalt Reime: Solche gemeinnützigen Aktivitäten können sicherlich das Vertrauen stärken und das Image verbessern. Allerdings sollten auch hier Transparenz und Klarheit im Vordergrund stehen. Wenn Spenden oder Umweltprojekte beworben werden, sollte klar sein, wie viel Geld tatsächlich in diese Projekte fließt und wie es verwendet wird. Wenn etwa behauptet wird, dass pro Teilnehmer ein Baum gepflanzt wird, dann muss das auch nachweisbar sein. Fehlende Transparenz könnte hier zu Vertrauensverlust und rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn Teilnehmer oder Dritte Zweifel an der tatsächlichen Durchführung solcher Projekte haben.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre aufschlussreichen Antworten, Herr Reime.

In diesem Interview wurden die wichtigsten rechtlichen Aspekte der auf der Website getroffenen Aussagen angesprochen. Anleger sollten besonders aufmerksam sein, wenn es um Versprechungen geht, die „garantierte“ Erfolge oder Sicherheit betreffen, da es in der Finanzwelt immer Risiken gibt.

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