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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Stimmabgabe bei der German Real Estate Capital S.A. Anleihe 2017

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Frage: Herr Reime, die German Real Estate Capital S.A. hat die Inhaber ihrer Unternehmensanleihe 2017 zur Stimmabgabe aufgerufen. Was bedeutet das für die betroffenen Anleger?

Jens Reime: Die Aufforderung zur Stimmabgabe deutet darauf hin, dass die Emittentin Anpassungen an den Anleihebedingungen vornehmen möchte, um ihre Liquiditätssituation zu stabilisieren. Für die Anleger ist das ein wichtiger Moment, da die vorgeschlagenen Änderungen direkte Auswirkungen auf ihre Rechte und die Rückzahlungsmodalitäten der Anleihe haben können.


Frage: Welche Änderungen sind konkret geplant?

Jens Reime: Geplant ist unter anderem die Wahl eines gemeinsamen Vertreters, der die Interessen aller Anleihegläubiger bündelt. Zudem sollen wesentliche Bedingungen der Anleihe geändert werden, etwa die Verzinsung, das ordentliche Kündigungsrecht und die Laufzeit der Anleihe. Beispielsweise soll das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger eingeschränkt und die Verzinsung angepasst werden. Diese Änderungen könnten die Flexibilität der Anleger einschränken, die Anleihe vorzeitig zu beenden, was ihre finanziellen Entscheidungen erheblich beeinflusst.


Frage: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Jens Reime: Anleger sollten die vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig prüfen und abwägen, wie diese sich auf ihre Investition auswirken. Es ist wichtig, dass sie ihre Stimmrechte wahrnehmen, um ihre Interessen zu vertreten. Wer unsicher ist, sollte sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um eine individuelle rechtliche Beratung einzuholen. Zudem sollte jeder Anleger die Bedingungen für die Teilnahme an der Abstimmung erfüllen, insbesondere den Nachweis der Anleihegläubigereigenschaft.


Frage: Welche Risiken bestehen, wenn Anleger nicht an der Abstimmung teilnehmen?

Jens Reime: Die Beschlüsse, die in der Abstimmung gefasst werden, sind für alle Anleihegläubiger bindend, unabhängig davon, ob sie teilgenommen haben oder nicht. Das bedeutet, auch Anleger, die nicht abstimmen, müssen die Änderungen akzeptieren, wenn sie von der Mehrheit beschlossen werden. Wer also seine Rechte und Interessen wahren möchte, sollte sich an der Abstimmung beteiligen.


Frage: Wie bewerten Sie die angebotene Zahlung eines Beschlussfassungsentgelts von 25 Euro für teilnehmende Anleger?

Jens Reime: Das Beschlussfassungsentgelt ist ein Anreiz für die Anleger, an der Abstimmung teilzunehmen. Es zeigt, dass die Emittentin ein großes Interesse daran hat, eine breite Zustimmung zu den geplanten Änderungen zu erhalten. Für die Anleger ist es ein kleiner finanzieller Vorteil, der jedoch nicht darüber hinwegtäuschen sollte, dass die Änderungen langfristige Konsequenzen haben können.


Frage: Gibt es weitere Punkte, die Anleger beachten sollten?

Jens Reime: Anleger sollten die vorgeschlagenen Änderungen nicht isoliert betrachten, sondern auch die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Entwicklung des Immobilienmarkts berücksichtigen. Zudem ist es ratsam, die Fristen und Formalitäten genau einzuhalten, um eine wirksame Stimmabgabe sicherzustellen. Wer von einem Dritten vertreten werden möchte, muss außerdem eine gültige Vollmacht erteilen.


Frage: Herr Reime, vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

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