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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel vom Portal verbraucherschutz-solar.de zur Insolvenz der PMS GmbH

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Frage 1: Herr Högel, die PMS GmbH hat am 05. Dezember 2024 ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Was bedeutet das für die betroffenen Kunden?
Maurice Högel: Für die betroffenen Kunden bedeutet dies, dass sie zunächst mit Verzögerungen oder sogar einem kompletten Ausfall der Leistungserbringung rechnen müssen. Die PMS GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Dr. Max Liebig, verfügen. Kunden, die bereits Vorauszahlungen geleistet haben, stehen nun in der Schlange der Gläubiger und müssen ihre Forderungen im späteren Insolvenzverfahren anmelden.

Frage 2: Was sollten Kunden, die bereits eine Anzahlung geleistet haben, jetzt konkret tun?
Maurice Högel: Kunden, die Anzahlungen geleistet haben, sollten zunächst prüfen, ob sie noch Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege oder andere Nachweise besitzen. Diese Dokumente sind wichtig, um ihre Forderungen gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machen. Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, wird der Insolvenzverwalter die Gläubiger auffordern, ihre Forderungen anzumelden. Hierbei ist es sinnvoll, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, damit die Anmeldung korrekt und fristgerecht erfolgt.

Frage 3: Gibt es eine Möglichkeit, bereits geleistete Vorauszahlungen zurückzuerhalten?
Maurice Högel: Das hängt stark von der finanziellen Situation der PMS GmbH und dem Stand der Leistungen ab. Wenn die Ware oder Dienstleistung bereits teilweise erbracht wurde, kann es schwierig sein, den vollen Betrag zurückzuerhalten. Im Insolvenzverfahren werden alle Forderungen in einer sogenannten Insolvenztabelle gesammelt, und am Ende wird das verbliebene Vermögen nach einem festgelegten Schlüssel an die Gläubiger verteilt. Erfahrungsgemäß erhalten Gläubiger oft nur einen kleinen Bruchteil ihrer Forderungen zurück.

Frage 4: Was können Kunden tun, wenn sie noch offene Dienstleistungen oder Produkte erwarten?
Maurice Högel: Kunden, die auf noch nicht erbrachte Leistungen warten, sollten sich schriftlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Max Liebig, wenden. Dabei sollten sie klar darstellen, welche Leistungen oder Produkte noch ausstehen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es im Insolvenzverfahren keine Garantie gibt, dass diese Leistungen noch erbracht werden. Der Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und entscheiden, ob bestehende Verträge erfüllt oder beendet werden.

Frage 5: Wie gehen Kunden vor, um ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden?
Maurice Högel: Kunden müssen ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden, sobald das Insolvenzgericht die Eröffnung des Verfahrens offiziell bekanntgibt. Die Anmeldung muss bestimmte Angaben enthalten, wie die genaue Forderungshöhe und deren Begründung, z. B. anhand von Rechnungen oder Verträgen. Auch hier empfehle ich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden.

Frage 6: Gibt es spezielle Rechte für Kunden, z. B. ein Rücktrittsrecht vom Vertrag?
Maurice Högel: Ja, Kunden können unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Allerdings gilt der Rücktritt nur für zukünftige Verpflichtungen – bereits geleistete Zahlungen müssen dennoch als Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Es ist daher wichtig, diesen Schritt gut zu überlegen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen.

Frage 7: Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der betroffenen Kunden ein?
Maurice Högel: Die Erfolgsaussichten hängen stark davon ab, wie viel Vermögen die PMS GmbH noch besitzt und welche anderen Gläubiger Ansprüche haben. Vorrangig werden oft Mitarbeiter, Sozialversicherungsträger und Banken bedient. Privatkunden stehen in der Regel weiter hinten in der Rangfolge, was die Rückerstattung betrifft. Dennoch sollten Betroffene ihre Forderungen unbedingt anmelden, um zumindest eine Chance auf Entschädigung zu wahren.

Frage 8: Gibt es etwas, das betroffene Kunden in Zukunft beachten sollten, um sich vor solchen Fällen besser zu schützen?
Maurice Högel: Ein wichtiger Punkt ist, Anzahlungen möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden, wenn es sich nicht um vertrauenswürdige Anbieter handelt. Auch die Prüfung von Kundenbewertungen oder die Nachfrage nach Referenzen können helfen, das Risiko zu minimieren. Im Bereich Solartechnik und erneuerbare Energien rate ich zudem, auf Anbieter zu setzen, die transparent arbeiten und langfristig am Markt etabliert sind.

Frage 9: Wie kann verbraucherschutz-solar.de betroffenen Kunden in diesem Fall konkret helfen?
Maurice Högel: Unser Team bietet eine erste kostenlose Einschätzung der rechtlichen Lage. Wir unterstützen Kunden bei der Forderungsanmeldung und beraten zu weiteren Schritten, wie etwa der Prüfung von Rücktritts- oder Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus stellen wir aktuelle Informationen zur Insolvenz der PMS GmbH bereit und halten Betroffene über den Verfahrensstand auf dem Laufenden.

Frage 10: Was ist Ihr abschließender Rat an die betroffenen Kunden der PMS GmbH?
Maurice Högel: Lassen Sie sich nicht entmutigen und handeln Sie zügig. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, dokumentieren Sie Ihre Forderungen und treten Sie rechtzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich rechtlichen Beistand – es geht hier oft um viel Geld und wichtige Leistungen. Wir bei verbraucherschutz-solar.de stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Vielen Dank, Herr Högel, für die hilfreichen Informationen!

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