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Startseite Vorsicht Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von verbraucherschutz-solar.de: Was können betroffene Verbraucher nach der Insolvenz der PV Commerce GmbH tun?
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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel von verbraucherschutz-solar.de: Was können betroffene Verbraucher nach der Insolvenz der PV Commerce GmbH tun?

geralt (CC0), Pixabay
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Verbraucherschutzforum: Herr Högel, die PV Commerce GmbH hat Insolvenz angemeldet. Viele Kunden stehen nun vor der Frage, was mit bereits geleisteten Zahlungen oder offenen Lieferungen passiert. Was bedeutet die Insolvenz für betroffene Verbraucher?

Maurice Högel: Die Eröffnung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens bedeutet zunächst, dass das Unternehmen nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter, in diesem Fall Rechtsanwalt Henrik Schmoll, hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob eine Fortführung möglich ist oder das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird.

Für betroffene Kunden heißt das: Bereits geleistete Anzahlungen oder noch ausstehende Lieferungen sind akut gefährdet. Wer auf seine bestellte Solaranlage wartet, muss damit rechnen, dass diese unter Umständen nicht mehr geliefert wird.


Verbraucherschutzforum: Welche Schritte sollten betroffene Kunden jetzt unternehmen?

Maurice Högel: Verbraucher sollten jetzt unverzüglich handeln. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen:

  1. Insolvenzantrag überwachen: Sobald das Verfahren offiziell eröffnet wird, können Forderungen angemeldet werden. Wir empfehlen, regelmäßig die Insolvenzbekanntmachungen zu prüfen oder sich an den Insolvenzverwalter zu wenden.
  2. Eigene Ansprüche prüfen: Kunden sollten herausfinden, ob sie bereits bezahlt, aber keine Ware erhalten haben. Wer nur eine Anzahlung geleistet hat, sollte dies dokumentieren.
  3. Widerspruch gegen Lastschriftzahlungen prüfen: Falls die Zahlung per Lastschrift erfolgte, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, diese bei der Bank zurückzubuchen.
  4. Kreditkartenzahlungen reklamieren: Wer per Kreditkarte gezahlt hat, kann unter Umständen über ein Chargeback-Verfahren versuchen, sein Geld zurückzubekommen.
  5. Gewährleistungs- und Garantieansprüche sichern: Kunden, die bereits eine Solaranlage erhalten haben, aber noch Garantie- oder Wartungsansprüche haben, sollten sich überlegen, ob sie die weitere Wartung durch Dritte absichern.

Verbraucherschutzforum: Können Verbraucher mit einer Rückerstattung ihrer Zahlungen rechnen?

Maurice Högel: Das hängt stark davon ab, ob noch genügend Vermögen im Unternehmen vorhanden ist. Der Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Masse ausreicht, um offene Verbindlichkeiten zu bedienen. Meistens werden aber Kunden als einfache Insolvenzgläubiger behandelt, was bedeutet, dass sie oft nur einen geringen Bruchteil ihres Geldes zurückbekommen – wenn überhaupt.

Verbraucherschutzforum: Was raten Sie Verbrauchern, die sich unsicher sind, wie sie jetzt vorgehen sollen?

Maurice Högel: Wir empfehlen allen Betroffenen, sich über Plattformen wie verbraucherschutz-solar.de oder direkt beim vorläufigen Insolvenzverwalter zu informieren. Wer eine größere Summe investiert hat, sollte zudem erwägen, rechtlichen Beistand einzuholen, um seine Chancen auf eine Rückerstattung zu prüfen.

Verbraucherschutzforum: Herr Högel, vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Maurice Högel: Sehr gerne – und ich rate allen betroffenen Kunden: Schnell aktiv werden und keine Fristen verpassen!

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