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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: Was bedeutet die BaFin-Veröffentlichung für betroffene Kunden der Haftpflichtkasse VVaG?

Pixaline (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Högel, die BaFin hat einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung der Haftpflichtkasse VVaG angeordnet. Was genau bedeutet das?

Maurice Högel: Der Kapitalaufschlag ist ein Instrument, das die BaFin nutzt, um Risiken abzudecken, die durch Mängel in der Geschäftsorganisation eines Versicherungsunternehmens entstehen. In diesem Fall wurden Mängel in der IT der Haftpflichtkasse VVaG festgestellt. Die Solvabilitätskapitalanforderung ist eine Art Sicherheitspuffer, der sicherstellt, dass ein Versicherer auch unter ungünstigen Bedingungen seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Durch den Kapitalaufschlag wird dieser Puffer erhöht, um potenzielle Risiken auszugleichen, die durch die festgestellten Mängel entstehen.

Frage: Warum betrifft das speziell die IT der Haftpflichtkasse?

Maurice Högel: Versicherungsunternehmen müssen gemäß § 23 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§ 23 (1) VAG) eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation haben. Dazu gehört auch eine sichere und leistungsfähige IT-Infrastruktur. Die BaFin hat in den VAIT, den Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT, detailliert beschrieben, welche Standards hier zu beachten sind. Mängel in der IT können zu erheblichen Risiken führen, etwa im Hinblick auf Datenschutz, Cyberangriffe oder operative Stabilität. Das macht die IT zu einem zentralen Element in der Risikobewertung.

Frage: Welche Auswirkungen hat die Anordnung der BaFin auf die Haftpflichtkasse und ihre Kunden?

Maurice Högel: Für die Haftpflichtkasse bedeutet die Anordnung erhöhten Druck, die festgestellten Mängel schnell zu beheben. Bis dahin muss sie mehr Kapital vorhalten, was die finanzielle Flexibilität einschränken kann. Kunden sollten jedoch wissen, dass die BaFin durch diese Maßnahmen die Stabilität des Unternehmens sicherstellen will. Die Versicherungsleistungen für Kunden sind weiterhin abgesichert.

Frage: Müssen Kunden aktiv werden?

Maurice Högel: In der Regel nicht. Die BaFin überwacht den Prozess der Mängelbeseitigung und stellt sicher, dass die Haftpflichtkasse ihre Verpflichtungen erfüllt. Kunden sollten jedoch aufmerksam bleiben und sich informieren. Wenn sie Bedenken haben, können sie sich an die BaFin oder die Verbraucherzentralen wenden.

Frage: Was passiert, wenn die Mängel nicht behoben werden?

Maurice Högel: Sollte die Haftpflichtkasse die Mängel nicht beseitigen, könnte die BaFin weitere Maßnahmen ergreifen, die von erhöhten Kapitalanforderungen bis hin zu aufsichtsrechtlichen Sanktionen reichen. Im Extremfall könnte dies auch den Geschäftsbetrieb des Unternehmens gefährden. Allerdings ist das eine letzte Konsequenz, und in der Regel arbeiten die Unternehmen eng mit der BaFin zusammen, um solche Szenarien zu vermeiden.

Frage: Was bedeutet das für den Versicherungsmarkt insgesamt?

Maurice Högel: Die Entscheidung zeigt, dass die BaFin die Einhaltung ihrer Anforderungen streng überwacht. Das sorgt für mehr Vertrauen in den Markt und schützt die Versicherten. Gleichzeitig ist es eine Mahnung an alle Versicherungsunternehmen, ihre IT-Systeme kontinuierlich zu prüfen und auf einem hohen Standard zu halten. Die Anforderungen werden durch die zunehmende Digitalisierung und Cyberrisiken nicht einfacher.

Frage: Vielen Dank, Herr Högel, für Ihre Einschätzung!

Maurice Högel: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Kunden verstehen, wie solche Maßnahmen zu ihrer Sicherheit beitragen.

 

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