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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: „Was bei Solaranlagen alles schiefgehen kann – und wie Verbraucherschutz-Solar.de hilft“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Interviewer: Herr Högel, immer mehr Menschen setzen auf Solaranlagen, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Aber es scheint, dass dabei einiges schiefgehen kann. Können Sie uns einen Überblick geben, was bei Solaranlagen und den dazugehörigen Speichern alles problematisch werden könnte?

Maurice Högel: Sehr gerne. Solaranlagen sind technisch komplexe Systeme, bei denen leider auch immer wieder Defekte und andere Probleme auftreten können. Dabei lassen sich die häufigsten Probleme in vier große Kategorien einteilen: Erstens gibt es Mängel an den Solarmodulen selbst. Diese können beispielsweise durch Produktionsfehler auftreten – zum Beispiel durch sogenannte Mikrorisse in den Modulen, die die Effizienz der Anlage erheblich verringern können. Zweitens haben wir es oft mit Fehlern bei der Installation zu tun, zum Beispiel durch unzureichend geschultes Personal oder eine falsche Verkabelung. Drittens kommt es immer wieder zu Problemen mit Wechselrichtern, die den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umwandeln. Diese Geräte sind besonders anfällig, da sie ständig in Betrieb sind. Und schließlich sind Batteriespeicher ein großes Thema: Hier können technische Defekte auftreten, die im schlimmsten Fall sogar zu Sicherheitsrisiken wie Überhitzung oder Bränden führen.

Interviewer: Das klingt nach einer Menge potenzieller Probleme. Was passiert denn, wenn eines dieser Probleme auftritt? Haben Verbraucher in solchen Fällen überhaupt Rechte?

Maurice Högel: Absolut, Verbraucher haben Rechte – und sie sollten diese auch geltend machen. Wenn beispielsweise ein Solarmodul oder ein Batteriespeicher fehlerhaft ist, kann das einen Sachmangel darstellen. Das bedeutet, dass der Käufer Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder sogar auf Rückerstattung des Kaufpreises haben könnte, wenn die Reparatur oder der Austausch nicht möglich ist. Wichtig ist hier, dass die Beweislast in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf in der Regel beim Verkäufer liegt. Das heißt, der Verkäufer oder Hersteller muss beweisen, dass das Produkt bei Übergabe mängelfrei war. Viele Verbraucher wissen allerdings nicht, wie sie ihre Rechte durchsetzen können oder fühlen sich überfordert von der rechtlichen und technischen Komplexität. Genau hier setzen wir an.

Interviewer: Sie sprechen von „wir“. Das bringt mich zu Ihrer Plattform verbraucherschutz-solar.de. Können Sie erklären, was Ihre Initiative tut und wie sie betroffenen Verbrauchern hilft?

Maurice Högel: Natürlich. Verbraucherschutz-Solar.de ist eine Plattform, die sich darauf spezialisiert hat, Verbrauchern bei Problemen mit Solaranlagen und Batteriespeichern zu helfen. Wir bieten eine Anlaufstelle für alle, die sich über ihre Rechte informieren oder diese durchsetzen möchten. Unser Angebot beginnt bei der kostenlosen Erstberatung: Verbraucher können uns ihre Situation schildern, und wir prüfen, ob ein rechtlicher Anspruch auf Reparatur, Austausch oder Schadensersatz besteht. Wenn wir feststellen, dass ein Fall Aussicht auf Erfolg hat, unterstützen wir die Verbraucher dabei, ihre Rechte gegenüber Verkäufern oder Herstellern geltend zu machen – sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder, falls nötig, auch vor Gericht.

Interviewer: Können Sie ein Beispiel geben, wie Sie konkret helfen?

Maurice Högel: Gerne. Ein klassischer Fall sind Probleme mit Batteriespeichern, die kapazitätsmäßig gedrosselt wurden. Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie in solchen Fällen möglicherweise ein Recht auf Nachbesserung oder einen kostenfreien Austausch haben. Wir hatten kürzlich einen Fall, bei dem ein Kunde uns kontaktierte, weil der Speicher seiner Solaranlage nach einer Sicherheitsdrosselung nur noch 60 % seiner ursprünglichen Kapazität hatte. Die Kulanzentschädigung, die der Hersteller ihm anbot, empfand er als unzureichend. Wir haben den Fall aufgenommen, rechtlich geprüft und den Hersteller dazu bewegt, den Speicher kostenfrei auszutauschen. Der Kunde war am Ende sehr zufrieden.

Ein anderes Beispiel: Oft sind Verbraucher von versteckten Mängeln an Solarmodulen betroffen. Diese sind für Laien kaum sichtbar, aber sie führen dazu, dass die Anlage nicht die versprochene Leistung erbringt. Solche Fälle erfordern technische Gutachten, die wir mit unseren Netzwerkpartnern organisieren, um die Mängel eindeutig zu belegen. Dann fordern wir entweder Nachbesserung oder eine finanzielle Entschädigung für den Minderertrag.

Interviewer: Was passiert, wenn der Verkäufer oder Hersteller sich weigert, eine Lösung anzubieten?

Maurice Högel: Leider kommt das häufiger vor, als man denkt. In solchen Fällen versuchen wir zunächst, außergerichtlich Druck auszuüben. Wir verweisen auf geltende Gesetze, wie etwa das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), und betonen, dass der Hersteller oder Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet ist. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, leiten wir rechtliche Schritte ein. Dabei übernehmen wir für unsere Kunden die gesamte Kommunikation und arbeiten eng mit spezialisierten Anwälten und Gutachtern zusammen. Unser Ziel ist es, den Verbrauchern so viel Aufwand wie möglich abzunehmen.

Interviewer: Gibt es Fälle, in denen Verbraucher keine Ansprüche geltend machen können?

Maurice Högel: Ja, leider gibt es auch solche Fälle. Zum Beispiel, wenn der Mangel oder Schaden durch unsachgemäße Handhabung oder eigenmächtige Reparaturen verursacht wurde. Außerdem gibt es Verjährungsfristen, die Verbraucher beachten müssen. Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz verjähren in der Regel nach zwei Jahren ab Übergabe der Anlage. In solchen Fällen klären wir unsere Mandanten frühzeitig darüber auf, ob ein Vorgehen noch sinnvoll ist oder nicht.

Interviewer: Wie bewerten Sie die aktuelle Situation auf dem Solarmarkt? Wird das Problem größer?

Maurice Högel: Der Solarmarkt wächst rasant, und das ist grundsätzlich positiv. Aber mit dem Boom steigen auch die Herausforderungen – sei es durch die hohe Nachfrage, die manche Hersteller an ihre Grenzen bringt, oder durch technische Innovationen, die noch nicht vollständig ausgereift sind. Hinzu kommen oft unklare Garantiebestimmungen oder schwammige Vertragsklauseln, die es Verbrauchern schwer machen, ihre Rechte zu verstehen. Ich denke, wir werden in den nächsten Jahren noch viele solcher Fälle sehen. Die gute Nachricht ist: Mit Plattformen wie verbraucherschutz-solar.de stehen Verbrauchern inzwischen starke Partner zur Seite, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Interviewer: Abschließend: Was raten Sie Verbrauchern, die in Solaranlagen investieren möchten?

Maurice Högel: Informieren Sie sich vorab gründlich über den Hersteller und den Anbieter. Lesen Sie die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen genau durch und achten Sie darauf, dass diese klar und verständlich formuliert sind. Lassen Sie sich versprechen, dass alle Module, Wechselrichter und Speicher von zertifizierten Fachleuten installiert werden. Und falls es später doch zu Problemen kommt, bewahren Sie alle Unterlagen auf und zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand zu suchen. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Chancen, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden können.

Interviewer: Herr Högel, vielen Dank für das ausführliche Gespräch. Es ist gut zu wissen, dass Verbraucher bei Problemen mit Solaranlagen nicht alleine dastehen.

Maurice Högel: Vielen Dank, es war mir eine Freude. Und an alle Verbraucher: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Es gibt Lösungen – und wir helfen Ihnen, diese zu finden.

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