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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: Was betroffene Kunden der We-Flytour-Insolvenz jetzt tun können

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Högel, die plötzliche Insolvenz von We-Flytour hat viele Reisende kalt erwischt. Was sollten Betroffene jetzt als erstes tun?

Maurice Högel: Zunächst einmal: Ruhe bewahren, auch wenn die Situation sehr ärgerlich ist. Kunden von Pauschalreisen sind in Deutschland durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) geschützt. Dieser Fonds springt in Fällen wie diesem ein und sorgt dafür, dass gestrandete Urlauber sicher nach Hause kommen und die Reisekosten derjenigen erstattet werden, deren Reise noch nicht angetreten wurde. Der erste Schritt für betroffene Kunden sollte daher sein, den Kontakt zum DRSF aufzunehmen. Es gibt dafür spezielle Hotlines, die im Fall von We-Flytour eingerichtet wurden.

Frage: Und wie sieht es mit den Kosten aus, die bereits gezahlt wurden? Gibt es hier Hoffnung auf eine Rückerstattung?

Högel: Ja, definitiv. Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, können über den DRSF eine Erstattung ihrer Kosten beantragen. Wichtig ist, dass sie ihre Buchungsunterlagen, Zahlungsbelege und alle relevanten Unterlagen aufbewahren. Der DRSF wird sich in den meisten Fällen von selbst bei den Kunden melden, aber es schadet nicht, proaktiv einen Erstattungsantrag zu stellen. Dafür gibt es online Formulare, oder man wendet sich direkt an die Service-Hotline.

Frage: Was gilt für Urlauber, die gerade in ihren Reisezielen, etwa in der Türkei oder Ägypten, gestrandet sind?

Högel: Auch hier springt der Reisesicherungsfonds ein. Der DRSF hat bereits angekündigt, dass Rückholaktionen für die etwa 1.500 gestrandeten Urlauber organisiert werden. Betroffene sollten sich an die speziell eingerichteten Notrufnummern wenden. Dort werden die weiteren Schritte geklärt, zum Beispiel Informationen zu Rückflügen. Es ist wichtig, sich bei Problemen direkt mit dem Fonds in Verbindung zu setzen, damit man auf der sicheren Seite ist.

Frage: Einige Kunden berichten, dass sie in ihren Hotels aufgefordert wurden, für die bereits bezahlte Unterkunft erneut zu zahlen. Wie sollten sie in solchen Situationen reagieren?

Högel: Das ist tatsächlich ein häufiges Problem bei Insolvenzfällen von Reiseveranstaltern. Hotels versuchen manchmal, entstandene Zahlungslücken durch Forderungen an die Reisenden zu schließen, obwohl diese eigentlich bereits bezahlt haben. In solchen Fällen sollten Betroffene sich klar auf den Schutz ihrer Pauschalreise berufen. Der DRSF übernimmt normalerweise auch die Begleichung solcher Hotelkosten. Es kann hilfreich sein, mit den Hoteliers in Kontakt zu bleiben und auf die Regelungen des DRSF hinzuweisen. Sollte das Hotel weiterhin auf einer Zahlung bestehen, würde ich raten, den Betrag zunächst unter Vorbehalt zu zahlen und später eine Rückerstattung zu fordern.

Frage: Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn jemand direkt bei We-Flytour gebucht hat und keine Pauschalreise?

Högel: Das ist eine heikle Situation, denn der Schutz durch den Reisesicherungsfonds greift nur bei Pauschalreisen. Wer nur Einzelleistungen wie einen Flug oder ein Hotel gebucht hat, muss sich direkt an den Insolvenzverwalter von We-Flytour wenden, sobald dieser bestellt ist. Dort können Ansprüche auf Rückerstattung angemeldet werden. Leider kommt es in solchen Fällen häufig vor, dass Kunden auf ihren Kosten sitzen bleiben, da bei Insolvenzen oft nicht genug Vermögenswerte vorhanden sind, um alle Forderungen zu decken.

Frage: Gibt es noch andere Möglichkeiten für betroffene Reisende, ihr Geld zurückzubekommen?

Högel: Wenn die Zahlung per Kreditkarte erfolgte, lohnt es sich, einen sogenannten Chargeback bei der Bank zu beantragen. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem Kreditkartenzahlungen rückgängig gemacht werden können, wenn die bezahlte Leistung nicht erbracht wurde. Einige Banken sind hierbei sehr kulant, vor allem bei Insolvenzfällen. Kunden sollten sich also so schnell wie möglich mit ihrem Kreditkartenanbieter oder ihrer Bank in Verbindung setzen.

Frage: Was können Kunden tun, um sich bei künftigen Buchungen besser abzusichern?

Högel: Am wichtigsten ist, immer auf Pauschalreisen zu setzen, da hier der Reisesicherungsfonds greift. Zudem sollte man bei der Buchung auf renommierte Anbieter achten, die schon länger am Markt sind. Und wenn es Anzeichen für Probleme gibt – wie etwa eine nicht abgebuchte Restzahlung oder fehlende Reiseunterlagen –, sollten Kunden schnell reagieren und den Anbieter kontaktieren. Im Zweifel lohnt es sich, alternative Reisepläne zu prüfen, bevor man am Ende am Flughafen steht und der Flieger ohne einen abhebt.

Frage: Haben Sie abschließend noch einen Tipp für die vom We-Flytour-Fall Betroffenen?

Högel: Dokumentieren Sie alles genau: Buchungen, Zahlungen, E-Mails und Schriftwechsel. Das erleichtert die Abwicklung mit dem DRSF oder gegebenenfalls der Bank erheblich. Und vor allem: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Die Situation ist ärgerlich, aber dank des Reisesicherungsfonds sind deutsche Reisende bei Insolvenzen verhältnismäßig gut abgesichert.

Frage: Vielen Dank, Herr Högel, für die hilfreichen Tipps und Erläuterungen!

Högel: Gern geschehen, ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen!

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