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Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: „Wer eine Reise plant, sollte besonders beim Online-Antrag wachsam sein.“
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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: „Wer eine Reise plant, sollte besonders beim Online-Antrag wachsam sein.“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Gefälschte Webseiten, überhöhte Gebühren und am Ende: keine gültige Reisegenehmigung. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell eindringlich vor Abzocke bei digitalen Reisegenehmigungen – besonders bei Reisen nach Großbritannien. Wir haben mit dem Berliner IT- und Verbraucherrechtsexperten Maurice Högel gesprochen.

Herr Högel, viele Urlauber freuen sich auf ihre Reise nach Großbritannien – jetzt warnt die Verbraucherzentrale vor Betrug beim sogenannten ETA-Antrag. Was hat es damit auf sich?

Maurice Högel: Seit April 2025 braucht man für die Einreise nach Großbritannien in vielen Fällen zusätzlich zum Reisepass eine digitale Reisegenehmigung, das sogenannte ETA. Diese kann man einfach und günstig – für rund 20 Euro – über die offizielle App oder Website der britischen Regierung beantragen. Doch genau hier setzen Betrüger an.

Was genau machen diese unseriösen Anbieter?

Högel: Sie bauen Webseiten, die täuschend echt aussehen – oft erscheinen sie sogar ganz oben in den Suchergebnissen bei Google. Dort wird suggeriert, dass es sich um offizielle Regierungsseiten handelt. Am Ende zahlt man dann 70, 80 oder sogar 100 Euro – meist nur für ein Weiterleiten des Antrags oder das Ausfüllen einfacher Formulare. Und in vielen Fällen bekommt man gar nichts – außer eine unbrauchbare Bestätigung.

Was können Betroffene tun, wenn sie darauf hereingefallen sind?

Högel: Wichtig ist, Belege und die gesamte Kommunikation mit dem Anbieter zu sichern. Dann sollte man umgehend das Kreditkarteninstitut oder die Bank kontaktieren, um eine Rückbuchung zu versuchen. Außerdem kann man eine Rückerstattung fordern und bei Datenschutzverstößen die Löschung der persönlichen Daten verlangen – auf Grundlage der DSGVO. Hier helfen die Verbraucherzentralen weiter.

Gibt es auch bei anderen Reisezielen solche Maschen?

Högel: Ja, etwa bei der Einreise in die USA mit dem sogenannten ESTA-Antrag. Auch hier gibt es dubiose Drittanbieter, die sich als offizielle Plattformen ausgeben. Die Faustregel lautet: Regierungsseiten enden auf „.gov“ – nicht auf „.com“ oder „.org“. Das gilt übrigens auch für Online-Dienste wie Arzttermine oder Visumanträge für andere Länder.

Ihr abschließender Rat an Urlauberinnen und Urlauber?

Högel: Informieren Sie sich auf offiziellen Regierungsseiten oder bei vertrauenswürdigen Stellen wie den Verbraucherzentralen. Wenn Sie eine Reisegenehmigung brauchen – ob ETA, ESTA oder Visum –, nutzen Sie ausschließlich offizielle Apps oder Behördenportale. Und wenn ein Antrag plötzlich das Fünffache kostet: Finger weg!

 

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