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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

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Interviewer: Herr Högel, vielen Dank, dass Sie heute Zeit gefunden haben, um über die neue Richtlinie zur Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den gewerblichen Einsatz zu sprechen. Können Sie uns kurz erklären, worum es bei dieser Richtlinie geht?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Sehr gerne. Die „E-Lastenfahrrad-Richtlinie“ ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative und zielt darauf ab, die Verbreitung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern in der gewerblichen Nutzung zu fördern. Das Hauptziel ist es, Treibhausgasemissionen und Schadstoffe zu reduzieren. Insbesondere in urbanen und suburbanen Bereichen gibt es viele Vorteile, wie die Reduzierung von Lärmemissionen und Feinstaubbelastungen sowie eine geringere Verkehrs- und Parkplatzbelastung durch den Einsatz von Lastenrädern anstelle von Lieferfahrzeugen.

Interviewer: Welche Arten von Unternehmen sind denn für diese Förderung antragsberechtigt?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich freiberuflich Tätiger, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie etwa Hochschulen. Allerdings sind Gebietskörperschaften, wie Städte und Kommunen, und deren Einrichtungen von der Förderung ausgeschlossen. Zudem darf über das Unternehmen des Antragstellers kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.

Interviewer: Was wird konkret gefördert, und welche Anforderungen müssen die E-Lastenfahrräder erfüllen?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung, die für den gewerblichen Lastentransport eingesetzt werden. Es gibt spezifische Anforderungen an die geförderten Fahrräder: Sie müssen serienmäßig hergestellt, fabrikneu und für den Transport von Gütern konstruiert sein, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 170 kg. Die Förderung umfasst 25 % der Anschaffungskosten, wobei die maximale Fördersumme pro E-Lastenfahrrad 3.500 Euro beträgt.

Interviewer: Welche Rolle spielt diese Förderung im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Diese Maßnahme ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Es wird angestrebt, durch die geförderten E-Lastenfahrräder jährlich bis zu 6.600 Tonnen CO2-Äquivalente einzusparen. Diese Förderung soll die Nachfrage nach umweltfreundlichen Transportmitteln stärken und die breite Marktdurchdringung von E-Lastenfahrrädern fördern. Letztlich trägt dies dazu bei, die nationalen Klimaziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen.

Interviewer: Gibt es besondere Vorgaben bezüglich der Nutzung der geförderten E-Lastenfahrräder?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Ja, das geförderte E-Lastenfahrrad muss mindestens drei Jahre lang für den gewerblichen Lastenverkehr genutzt werden. Zudem muss es sich überwiegend auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Sollte das Fahrrad innerhalb dieser Frist nicht mehr genutzt werden oder der Zweckbindungszeitraum nicht eingehalten werden, kann die Förderung zurückgefordert werden.

Interviewer: Gibt es auch Hürden bei der Beantragung oder Bedingungen, die Unternehmen beachten sollten?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Eine wichtige Bedingung ist, dass das Unternehmen den Kauf des E-Lastenfahrrads nicht vor der Bewilligung der Förderung abschließen darf. Der Förderantrag muss also vor dem Kauf gestellt werden. Zudem ist die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes ausgeschlossen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle Anforderungen an die Fördervoraussetzungen erfüllen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Interviewer: Abschließend: Wie schätzen Sie die Zukunft dieser Fördermaßnahme ein? Wird sie einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten?

Rechtsanwalt Maurice Högel: Absolut. Die Förderung von E-Lastenfahrrädern ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den gewerblichen Verkehr nachhaltiger zu gestalten. Gerade in dicht besiedelten Gebieten kann der Umstieg von Lieferfahrzeugen auf Lastenfahrräder einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen leisten. Wenn die Richtlinie erfolgreich umgesetzt wird, könnte sie zu einem grundlegenden Wandel im innerstädtischen Güterverkehr beitragen und gleichzeitig die Umweltbelastung spürbar senken.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Högel. Ihre Einblicke waren sehr hilfreich!


Dieses Interview verdeutlicht, wie die „E-Lastenfahrrad-Richtlinie“ zur Förderung eines klimafreundlichen Verkehrs beiträgt und welche Rahmenbedingungen Unternehmen bei der Antragstellung beachten müssen.

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