Interviewer: Herr Högel, das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich ein interessantes Urteil zu den Vertragsbedingungen der Lufthansa gefällt. Können Sie uns erklären, worum es dabei ging?
Maurice Högel: Gerne. Das Gericht hat entschieden, dass die Lufthansa sich in ihren Vertragsbedingungen nicht pauschal vorbehalten darf, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Kunden ihre gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen diese Klausel geklagt, da sie Fluggäste unangemessen benachteiligt.
Interviewer: Was war das Problem mit dieser Klausel?
Högel: Die Klausel war zu weit gefasst. Sie unterschied nicht zwischen Kunden, die bewusst die Tarifstruktur der Lufthansa ausnutzen wollten, und jenen, die unfreiwillig und unverschuldet eine Teilstrecke nicht nutzen konnten. Stellen Sie sich vor, jemand erkrankt während der Reise oder kann wegen eines Unwetters einen Flughafen nicht erreichen. Nach der Klausel hätte die Lufthansa auch in solchen Fällen den Preis nachträglich erhöhen können.
Interviewer: Warum hat die Lufthansa überhaupt solch eine Klausel in ihren Bedingungen?
Högel: Das hat mit der Tarifstruktur von Fluggesellschaften zu tun. Oft sind zusammengesetzte Flüge mit Zwischenstopp oder Hin- und Rückflüge günstiger als Einzelstrecken. Manche Kunden buchen daher absichtlich günstigere Kombinationen, obwohl sie nur eine Teilstrecke nutzen wollen. Die Klausel sollte solche Praktiken unattraktiv machen.
Interviewer: Wie hat das Gericht diese Situation bewertet?
Högel: Das Gericht erkannte an, dass Fluggesellschaften ein berechtigtes Interesse daran haben, eine gezielte Umgehung ihrer Tarifgestaltung zu verhindern. Allerdings ging die Lufthansa-Klausel zu weit, da sie nicht zwischen verschiedenen Situationen unterschied. Das Gericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung von Fluggästen, insbesondere in Fällen von Krankheit oder höherer Gewalt.
Interviewer: Was bedeutet dieses Urteil für Verbraucher?
Högel: Es stärkt die Rechte der Verbraucher. Fluggäste müssen nun nicht mehr befürchten, in jedem Fall nachzahlen zu müssen, wenn sie eine Teilstrecke nicht nutzen können. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Interviewer: Vielen Dank für diese Erläuterungen, Herr Högel.
Högel: Gerne geschehen.
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