Analyse des Wertpapierprospekts „7 % Bioenergiepark Küste Anleihe 2025/2030“
Kernaussage für Anleger
Die Bioenergiepark Küste Besitzgesellschaft mbH bietet eine besicherte Unternehmensanleihe mit 7 % Festzins (jährlich) bis 2030 an – mit einem Emissionsvolumen von bis zu 7 Mio. EUR. Die Emission soll vorrangig den Kauf und Umbau einer bestehenden Biogasanlage finanzieren.
Positiv für Anleger
- Attraktive Verzinsung: 7 % p. a. bei jährlicher Auszahlung ist überdurchschnittlich im aktuellen Marktumfeld.
- Besicherte Anleihe: Es handelt sich nicht um Nachrangkapital. Die Anleihe steht „im gleichen Rang“ wie andere nicht-nachrangige Verbindlichkeiten.
- Nachhaltiger Verwendungszweck: Investition in erneuerbare Energien (Verwertung von Pferdemist).
- Emissionsstruktur transparent: Genaue Angaben zur Mittelverwendung und zu den Kosten.
Kritische Punkte / Risiken
- Hohe unternehmerische Risiken: Die Emittentin ist jung, bilanziell schwach und stark abhängig vom Erfolg eines einzigen Projekts.
- Enorme Klumpenrisiken: Investiert wird in eine einzelne Biogasanlage mit geplantem Umbau zur LNG-Gewinnung – hohes technisches und regulatorisches Risiko.
- Interessenkonflikte: Verkäufer der Anlage ist zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Emittentin – damit droht Überbewertungsrisiko.
- Rückzahlung fraglich ohne Anschlussfinanzierung: Die Rückzahlung der Anleihe ist von Veräußerung oder Refinanzierung abhängig – keine Rückzahlung aus laufendem Geschäft geplant.
- Wert der Sicherheiten unsicher: Die Verwertbarkeit der Sicherheiten im Insolvenzfall ist spekulativ – insbesondere bei technischen oder regulatorischen Problemen.
Fazit für Anleger
Die Anleihe ist spekulativ. Die hohe Verzinsung ist Ausdruck eines erheblichen Risikos. Geeignet ist sie allenfalls für sehr erfahrene Anleger mit Verständnis für Projektentwicklungsrisiken im Bereich Erneuerbare Energien
Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Spezialist für Kapitalanlagerecht)
Redaktion: Herr Iwanow, wie bewerten Sie den Prospekt der Bioenergiepark Küste Besitzgesellschaft mbH aus juristischer und anlegerschützender Sicht?
RA Michael Iwanow: Die Anleihe ist sehr ambitioniert, die Verzinsung hoch, aber das Risiko ebenso. Juristisch auffällig ist die starke Verflechtung zwischen Emittentin und Verkäufer der Biogasanlage. Das wirft Interessenkonflikte auf, vor allem hinsichtlich der Preisfindung. Solche Konstrukte müssen kritisch hinterfragt werden.
Redaktion: Gibt es besondere Warnzeichen, auf die Anleger achten sollten?
RA Iwanow: Ja. Erstens: Der Emittent ist sehr jung und bilanziell schwach. Zweitens: Die Rückzahlung hängt von einem Weiterverkauf oder einer Refinanzierung ab. Sollte der Markt ungünstig stehen oder das Projekt scheitern, droht ein Totalverlust. Und drittens: Die Besicherung schützt nur dann, wenn der zugrunde liegende Wert realisierbar ist – was hier keineswegs garantiert ist.
Redaktion: Was raten Sie betroffenen Anlegern, die schon gezeichnet haben – oder dies planen?
RA Iwanow: Ich rate zur Zurückhaltung. Wer bereits gezeichnet hat, sollte regelmäßig Informationen über den Projektverlauf einholen und alle Unterlagen dokumentieren. Bei Anzeichen für eine Schieflage empfiehlt sich frühzeitig der Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt – insbesondere, um mögliche Haftungsansprüche zu prüfen, z. B. wegen fehlerhafter Beratung oder irreführender Prospektangaben.
Redaktion: Gibt es Hinweise auf Prospektmängel?
RA Iwanow: Der Prospekt ist formal vollständig. Aber die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts wird stark durch Annahmen gestützt. Diese könnten sich als zu optimistisch herausstellen. Das kann im Nachhinein haftungsrechtlich relevant werden – etwa bei Falschberatung durch Vermittler.
Redaktion: Abschließend – wie lautet Ihr persönliches Fazit?
RA Iwanow: Es handelt sich um ein spekulatives Investment mit Klumpenrisiken. Anleger müssen bereit sein, ihr eingesetztes Kapital vollständig zu verlieren. Wer investieren möchte, sollte sich dessen bewusst sein – und im Zweifel professionellen Rat einholen.
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