Redaktion: Herr Iwanow, wir stoßen im Netz immer wieder auf Angebote wie dieses: „Bitcoin macht Menschen reich – investieren Sie nur 250 € und verdienen Sie im ersten Monat bis zu 1.100 €!“. Was denken Sie als Verbraucherschützer und Jurist über solche Versprechen?
Michael Iwanow: Solche Aussagen klingen natürlich verlockend – vor allem für Menschen, die sich finanziell verbessern wollen, aber wenig Erfahrung im Finanzmarkt haben. Aber genau darin liegt die Gefahr. Diese Art von Werbung arbeitet mit übertriebenen Erfolgsversprechen, emotionalisierender Sprache und einer Pseudo-Seriosität, die oft nicht der Realität entspricht. Aus rechtlicher Sicht muss man sagen: Hier handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Angebot – oder sogar um einen Betrugsversuch.
Redaktion: Woran erkennen Sie das konkret?
Iwanow: Es gibt eine Reihe von Warnsignalen. Erstens: Der Einstieg ist „ganz einfach“ und „risikolos“ – das ist bei Geldanlagen schlicht unrealistisch. Zweitens: Die Plattform gibt sich einen wissenschaftlich-technischen Anstrich – von „künstlicher Intelligenz“ und „Quantencomputing“ ist die Rede –, aber echte technische Details fehlen. Drittens: Die versprochene Rendite ist viel zu hoch und steht in keinem Verhältnis zum Risiko. Und viertens: Es fehlt an klaren rechtlichen Angaben – etwa zu den Betreibern, zum Sitz der Firma, zu den AGB in deutscher Sprache. Oft wird auch mit gefälschten Medienlogos oder gefälschten Testimonials gearbeitet.
Redaktion: Im Angebot ist von „hoher Sicherheit“, „geprüften Algorithmen“ und „ausgezeichneter Kundenzufriedenheit“ die Rede. Ist das ein gutes Zeichen?
Iwanow: Nein, das sind typischerweise sogenannte „Trust Signals“, also Elemente, die Vertrauen erzeugen sollen – ohne dass man sie leicht überprüfen kann. Solche Aussagen sind nicht per se falsch, aber sie haben keinen Beweiswert. Wirklich seriöse Anbieter haben eine BaFin-Zulassung, klare Kontaktinformationen, transparente Geschäftsbedingungen und kein Problem damit, Fragen zu Regulierung, Datenschutz oder Geldwäscheprävention zu beantworten.
Redaktion: Was würden Sie Verbrauchern raten, die mit dem Gedanken spielen, in solche Systeme zu investieren?
Iwanow: Mein dringender Rat: Hände weg! Niemand sollte Geld in eine Plattform einzahlen, deren Betreiber nicht eindeutig identifizierbar sind. Wenn man dennoch investieren will, dann höchstens Spielgeld – also einen Betrag, dessen Verlust man verschmerzen kann. Noch besser: Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten oder holen Sie eine zweite Meinung ein. Im Zweifel ist es günstiger, 100 Euro für eine Beratung auszugeben als 250 Euro an eine dubiose Plattform zu verlieren.
Redaktion: Was kann man tun, wenn man bereits Geld eingezahlt hat?
Iwanow: Zunächst: Ruhe bewahren. Dann sollten Betroffene sofort ihre Bank oder den Zahlungsdienstleister kontaktieren und versuchen, die Zahlung rückgängig zu machen. Oft wird mit Kreditkarte gezahlt – da kann man unter Umständen ein Chargeback-Verfahren einleiten. Außerdem sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten und Beweise sichern: Screenshots, E-Mails, Chatverläufe. Je mehr Dokumentation man hat, desto besser.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Iwanow, für die klaren Worte.
Iwanow: Sehr gern. Ich hoffe, dass sich möglichst viele Menschen kritisch mit solchen Angeboten auseinandersetzen, bevor sie ihr Geld riskieren.
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