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Interview mit Rechtsanwalt Reime aus Bautzen zur Insolvenz der HSI Maritime Beteiligungen GmbH & Co. KG

Maklay62 (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, heute wurde die Insolvenz der HSI Maritime Beteiligungen GmbH & Co. KG bekanntgegeben. Was bedeutet das für betroffene Anleger?

RA Reime: Für Anleger ist das ein ernster Einschnitt. Die Insolvenz zeigt, dass die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft offenbar schon länger kritisch war. Wer in diese Beteiligung investiert hat, muss mit erheblichen Verlusten rechnen – möglicherweise sogar mit einem Totalverlust.

Frage: Wie schätzen Sie die aktuelle Vermögenslage auf Basis des veröffentlichten Jahresabschlusses ein?

RA Reime: Der Jahresabschluss zeigt eine sehr schwache Eigenkapitalausstattung. Das Eigenkapital beträgt gerade einmal gut 21.000 Euro, während im Vorjahr ein nicht durch Einlagen gedeckter Verlustanteil von über 21 Millionen Euro bestand. Dazu kommt die Bilanzierung zu Zerschlagungswerten – das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Fortführungsprognose schon zum Bilanzstichtag negativ war.

Frage: Was sollten Anleger jetzt tun?

RA Reime: Anleger sollten jetzt unbedingt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Nur wer aktiv wird, kann im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Zudem empfehle ich, prüfen zu lassen, ob Berater oder Prospektverantwortliche ihre Pflichten verletzt haben. In solchen Fällen können Schadensersatzansprüche bestehen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.

Frage: Welche Rolle spielt die frühzeitige Aufgabe der Going-Concern-Prämisse?

RA Reime: Diese ist besonders brisant. Sie bedeutet, dass die Geschäftsführung bereits Anfang 2023 oder sogar früher mit einer Zerschlagung des Unternehmens gerechnet hat. Wenn Anleger zu diesem Zeitpunkt noch angeworben wurden oder nicht offen informiert wurden, kann das juristisch relevant sein – etwa im Rahmen einer Prospekthaftung oder fehlerhaften Beratung.

Frage: Wie stehen die Chancen für geschädigte Anleger?

RA Reime: Im Insolvenzverfahren selbst rechne ich mit einer sehr geringen Quote – vielleicht sogar null. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Wege zu prüfen: etwa Klagen gegen Anlageberater, Vertriebsgesellschaften oder Prospektverantwortliche. Diese Verfahren haben mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun und könnten – sofern die Voraussetzungen stimmen – echten Schadensersatz bringen.

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