Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski

Teilen

Interviewer: Herr Borowski, die Finanzaufsicht BaFin scheint in den letzten Jahren deutlich häufiger zu warnen und konsequenter gegen Verstöße vorzugehen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung aus Verbraucherschutzsicht?

Sascha Borowski: Die verstärkten Aktivitäten der BaFin sind aus Sicht des Verbraucherschutzes sehr zu begrüßen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik, dass die Aufsichtsbehörde zu zögerlich agierte und Warnungen oft zu spät kamen. Der neue Kurs der BaFin zeigt, dass der Schutz von Anlegern und Verbrauchern ernster genommen wird. Durch häufigere und frühzeitigere Warnungen können potenzielle Opfer von unseriösen Anbietern oder illegalen Geschäftspraktiken besser geschützt werden.

Interviewer: Ein Kritikpunkt ist allerdings, dass viele Berichte und Hinweise der BaFin sehr juristisch formuliert sind und für Laien schwer verständlich sein können. Wie sehen Sie das?

Borowski: Diese Kritik ist nachvollziehbar. Die Finanzwelt ist komplex und viele Sachverhalte sind rechtlich anspruchsvoll. Dennoch sollte die BaFin darauf achten, ihre Warnungen und Informationen möglichst allgemeinverständlich zu formulieren. Eine Option wäre, zusätzlich zu den detaillierten juristischen Ausführungen eine Zusammenfassung in einfacher Sprache anzubieten. So können auch Verbraucher ohne Fachwissen die wesentlichen Inhalte verstehen und entsprechend handeln.

Interviewer: Was halten Sie von der Idee, die Warnungen der BaFin zusätzlich in einer übersichtlichen Liste zusammenzufassen?

Borowski: Eine solche Listenzusammenfassung wäre eine sinnvolle Ergänzung. Viele Verbraucher haben nicht die Zeit oder Muße, sich durch lange Texte zu arbeiten. Eine kompakte Übersicht mit den wichtigsten Informationen zu den betroffenen Unternehmen oder Websites könnte die Reichweite und Wirksamkeit der Warnungen erhöhen. Wichtig wäre, dass diese Liste regelmäßig aktualisiert und leicht auffindbar auf der BaFin-Website platziert wird.

Interviewer: Lassen Sie uns über einige konkrete Warnungen der letzten Zeit sprechen. Was raten Sie Anlegern, die von den genannten Fällen betroffen sind?

Borowski: Zunächst einmal sollten Betroffene wachsam sein und nicht vorschnell handeln. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Anbieter ohne Erlaubnis agiert oder gegen Prospektpflichten verstößt, ist äußerste Vorsicht geboten. Keinesfalls sollte man weitere Gelder investieren oder persönliche Daten preisgeben.

Im Fall von steinberger-verwaltung.de scheint ein klarer Identitätsmissbrauch vorzuliegen. Hier sollten Anleger auf keinen Fall auf Angebote dieser Website eingehen, da die genannten seriösen Unternehmen in keiner Verbindung dazu stehen.

Bei baccarat-entertainment.com und baccarat-entertainment.info besteht der Verdacht, dass Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt angeboten werden. Auch hier rät die BaFin zu Recht von Investitionen ab, da wichtige Informationen für eine fundierte Anlageentscheidung fehlen.

Der Fall von „The Sports Museum“ zeigt, dass auch bei der Tokenisierung von Finanzprodukten die Prospektpflichten gelten. Anleger sollten sich nicht von modernen Begriffen blenden lassen und immer prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Grundsätzlich rate ich Betroffenen, sich an die Verbraucherschutzzentrale oder einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Je nach Sachlage können auch eine Strafanzeige oder zivilrechtliche Schritte in Betracht kommen, um sich vor Schäden zu schützen oder erlittene Verluste zurückzufordern.

Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch und Ihre wertvollen Ratschläge für betroffene Anleger.

Borowski: Ich danke Ihnen. Es ist wichtig, dass Verbraucher für die Gefahren am Finanzmarkt sensibilisiert werden und wissen, worauf sie achten müssen. Die Arbeit der BaFin leistet hier einen wichtigen Beitrag, auch wenn sicher noch Verbesserungspotenzial besteht. Letztlich liegt es aber auch in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich gründlich zu informieren und nicht blind auf Versprechungen von Anbietern zu vertrauen, die zu gut klingen, um wahr zu sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Bilanzkontrolle 2025: „Anleger sollten jetzt besonders wachsam sein“

Frage: Frau Bontschev, die BaFin hat angekündigt, in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig...

Interviews

Umtauschangebot-123 Invest Finanzgesellschaft III mbH

123 Invest Finanzgesellschaft III mbH Düsseldorf Umtauschangebot NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Betrüger in Deutschland? Geschützt wie Pandabären!“

Interviewer: Herr Reime, es gibt da diese kuriosen Fälle: Ein Schweizer Großbetrüger...

Interviews

Kommanditanleger in der Liquidationsfalle: Eingeschränkte Kündigungsrechte in der Liquidationsphase der Fonds

dieBewertung: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit...