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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht zur heutigen BaFin Meldung „Fire Group Limited“

Tumisu (CC0), Pixabay
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Interviewer: Guten Tag, Herr Borowski. Die BaFin hat heute bekannt gegeben, dass die FIRE Group Limited ihre Inhaberschuldverschreibung „FIRE“ aufgrund eines fehlenden Prospekts nicht öffentlich anbieten darf. Was bedeutet das für Anleger?

Rechtsanwalt Borowski: Guten Tag. Die Entscheidung der BaFin zeigt, dass die FIRE Group Limited nicht die erforderlichen regulatorischen Anforderungen erfüllt, um dieses Finanzprodukt öffentlich anzubieten. Für Anleger bedeutet das vor allem, dass sie bei einer Investition in die „FIRE“-Schuldverschreibung möglicherweise einem höheren Risiko ausgesetzt sind, da eine wesentliche Informationsgrundlage fehlt.

Interviewer: Welche Schritte sollten Anleger jetzt unternehmen?

Rechtsanwalt Borowski: Anleger, die bereits in die „FIRE“-Schuldverschreibung investiert haben, sollten zunächst ihre Investition überprüfen und sich über ihre Rechte und mögliche Schritte informieren. Es könnte ratsam sein, rechtliche Beratung einzuholen, um zu klären, ob und wie das investierte Kapital zurückgefordert werden kann.

Interviewer: Können Anleger mit rechtlichen Konsequenzen für die FIRE Group Limited rechnen?

Rechtsanwalt Borowski: Ja, es ist möglich, dass die BaFin weitere Maßnahmen gegen die FIRE Group Limited ergreift, falls das Unternehmen weiterhin versucht, ohne den erforderlichen Prospekt zu werben oder das Produkt anzubieten. Dies könnte von Bußgeldern bis hin zu weiteren Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit reichen.

Interviewer: Was ist die Rolle eines Prospekts und warum ist er so wichtig?

Rechtsanwalt Borowski: Ein Prospekt dient als offizielles Informationsdokument, das potenziellen Anlegern alle relevanten Details über das Finanzprodukt, einschließlich der damit verbundenen Risiken und der Struktur des Angebots, bereitstellt. Er ist ein wesentliches Element des Anlegerschutzes und trägt dazu bei, eine informierte Investitionsentscheidung zu treffen.

Interviewer: Haben Sie abschließende Empfehlungen für Anleger?

Rechtsanwalt Borowski: Anleger sollten stets die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen überprüfen, bevor sie in Finanzprodukte investieren. Bei Unsicherheiten oder wenn ein Angebot zu gut erscheint, um wahr zu sein, ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um potenzielle Fallstricke zu vermeiden.

https://www.buchalik-broemmekamp.de/unser-team/sascha-borowski/

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