Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit nehmen. Wir möchten über die jüngste Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung durch die HCRE-Convivo Hückelhoven GmbH sprechen. Können Sie uns erklären, was diese Aufforderung für die Anleger bedeutet?
Rechtsanwalt Sascha Borowski: Gerne. Die Aufforderung richtet sich an die Inhaber der Schuldverschreibungen der HCRE-Convivo Hückelhoven GmbH und fordert diese auf, innerhalb eines festgelegten Zeitraums abzustimmen. Die Abstimmung bezieht sich auf wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen, insbesondere die Verlängerung der Laufzeit und Anpassungen der Verzinsung.
Interviewer: Was könnten diese Änderungen für die Anleger konkret bedeuten?
Borowski: Die vorgeschlagenen Änderungen, wie die Verlängerung der Laufzeit bis 2027 und die Anpassung der Zinsen, könnten Auswirkungen auf die Rendite und Liquidität der Anleger haben. Einerseits könnten niedrigere Zinsen die jährlichen Einnahmen der Anleger reduzieren, andererseits könnte die Verlängerung der Laufzeit den Anlegern mehr Sicherheit bieten, insbesondere wenn sie an den langfristigen Erfolg des Projekts glauben.
Interviewer: Was würden Sie Anlegern empfehlen, die sich unsicher sind, wie sie abstimmen sollen?
Borowski: Anleger sollten die vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig prüfen und abwägen, wie diese ihre individuellen Investitionsziele beeinflussen. Es ist auch ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die Auswirkungen der Änderungen vollständig zu verstehen. Anleger sollten ihre Entscheidung auf einer fundierten Basis treffen, die sowohl ihre finanziellen Ziele als auch das Risikoprofil berücksichtigt.
Interviewer: Was passiert, wenn die Mehrheit der Anleger für die Änderungen stimmt?
Borowski: Wenn die Mehrheit der Anleger für die Änderungen stimmt, werden diese Änderungen verbindlich für alle Anleihegläubiger, unabhängig davon, wie einzelne Anleger abgestimmt haben. Das bedeutet, dass auch Anleger, die gegen die Änderungen waren, an die neuen Bedingungen gebunden sind.
Interviewer: Und was, wenn Anleger mit den Änderungen nicht einverstanden sind?
Borowski: Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben begrenzte Möglichkeiten. Sie könnten versuchen, ihre Schuldverschreibungen vor der Umsetzung der Änderungen zu verkaufen, allerdings könnte dies je nach Marktlage zu Verlusten führen. Alternativ könnten sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn sie der Meinung sind, dass die Änderungen ihre Rechte verletzen. In jedem Fall sollten Anleger professionellen Rechtsrat einholen, um ihre Optionen zu bewerten.
Interviewer: Herr Borowski, ich danke Ihnen für dieses aufschlussreiche Gespräch und Ihre Expertise zu diesem komplexen Thema.
Borowski: Es war mir ein Vergnügen. Anleger sollten immer proaktiv handeln und gut informiert sein, um die besten Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
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