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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski und Rechtsanwalt Jens Reime zum Thema Anlegerrecht und BaFin-Verwarnungen

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Interviewer: Guten Tag, Herr Borowski und Herr Reime. Vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit für dieses Gespräch genommen haben. In letzter Zeit gab es einige Diskussionen über die Rolle von Rechtsanwälten bei BaFin-Verwarnungen und deren Angebot, gegen verwarnte Unternehmen vorzugehen. Wie sehen Sie diese Praxis?

Rechtsanwalt Sascha Borowski: Guten Tag! Ich freue mich, über dieses wichtige Thema zu sprechen. Meiner Meinung nach ist es entscheidend zu verstehen, dass das Angebot unserer Dienste in Fällen von BaFin-Verwarnungen eine legitime und notwendige Reaktion ist. Solche Verwarnungen können ein Indiz für ernsthafte Probleme innerhalb eines Unternehmens sein, die das investierte Kapital der Anleger gefährden könnten. Es ist unsere Aufgabe, Anleger über ihre Rechte aufzuklären und sie bei der Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen.

Rechtsanwalt Jens Reime: Danke, dass ich hier sein darf. Ich stimme Herrn Borowski zu und möchte hinzufügen, dass unser Engagement in solchen Fällen nicht nur den individuellen Anleger schützt, sondern auch zur allgemeinen Marktintegrität beiträgt. Wenn Unternehmen, die gegen regulatorische Vorschriften verstoßen, zur Rechenschaft gezogen werden, stärkt das das Vertrauen in unseren Finanzmarkt.

Interviewer: Einige Kritiker behaupten jedoch, dass dies lediglich eine Form des „Mandantenfangs“ sei und die eigentlichen Absichten hinter solchen Dienstleistungen in Frage stellen. Wie entgegnen Sie solchen Vorwürfen?

Rechtsanwalt Sascha Borowski: Ich verstehe die Bedenken, die in solchen Kritiken zum Ausdruck kommen. Es ist wichtig, dass wir als Anwälte ethisch handeln und das Wohl unserer Mandanten an erste Stelle setzen. Wir sollten transparent über unsere Absichten und die möglichen Erfolgsaussichten sein. Nicht jedes Unternehmen, das eine Verwarnung erhält, ist automatisch ein Fall für rechtliche Schritte. Eine sorgfältige Prüfung ist immer notwendig.

Rechtsanwalt Jens Reime: Genau, und ich möchte betonen, dass es in unserer Verantwortung liegt, sicherzustellen, dass die Anleger, die wir vertreten, vollständig über ihre Optionen informiert sind und eine fundierte Entscheidung treffen können. Unsere Rolle sollte es sein, Orientierung zu bieten und nicht, aus der Verunsicherung der Anleger Kapital zu schlagen.

Interviewer: Wie gehen Sie also vor, um sicherzustellen, dass die Interessen der Anleger geschützt werden?

Rechtsanwalt Jens Reime: Zunächst einmal durch eine umfassende Erstberatung, in der wir die Sachlage genau analysieren und den Anlegern die möglichen Risiken und Erfolgschancen aufzeigen. Es geht darum, eine realistische Einschätzung der Situation zu geben und nicht um das Schüren falscher Hoffnungen.

Rechtsanwalt Sascha Borowski: Zudem ist es wichtig, dass wir eine langfristige Perspektive einnehmen und nicht nur auf kurzfristige Gewinne abzielen. Unser Ziel ist es, das Vertrauen unserer Mandanten zu gewinnen und zu erhalten, indem wir in ihrem besten Interesse handeln und transparente, ethische Praktiken anwenden.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Borowski und Herr Reime, für Ihre Einsichten. Es scheint, als ob die Rolle von Rechtsanwälten in diesem Kontext eine feine Balance zwischen dem Schutz der Anleger und dem ethischen Handeln erfordert.

Rechtsanwalt Sascha Borowski & Rechtsanwalt Jens Reime: Absolut, und wir sind uns dieser Verantwortung bewusst. Vielen Dank für das Gespräch.

Interviewer: Danke auch Ihnen beiden für dieses aufschlussreiche Interview.

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