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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zu den BaFin-Warnungen gegen bitdach.com

Tumisu (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Borowski, die BaFin warnt vor bitdach.com und verdächtigt die Betreiber, ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anzubieten. Was bedeutet das für investierte Anleger?

Rechtsanwalt Borowski: Die Warnung der BaFin gegen bitdach.com ist ernst zu nehmen, da sie darauf hinweist, dass die Betreiber möglicherweise ohne die erforderliche Erlaubnis operieren. Investierte Anleger sollten dies als Alarmsignal betrachten und unverzüglich ihre Position überprüfen, um mögliche Risiken zu erkennen.

Frage: Bitdach gibt an, eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft zu haben, was sich laut BaFin als falsch herausstellt. Welche rechtlichen Konsequenzen könnten dies für die Betreiber haben?

Rechtsanwalt Borowski: Die Falschdarstellung bezüglich der Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist äußerst problematisch und könnte zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Die Betreiber könnten mit Strafen und anderen Sanktionen seitens der BaFin oder anderen zuständigen Behörden konfrontiert werden. Investierte Anleger sollten dies als Indiz für mögliche Unregelmäßigkeiten betrachten und entsprechende rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Frage: Bitdach tritt ohne Nennung einer Rechtsform auf. Was bedeutet das in rechtlicher Hinsicht?

Rechtsanwalt Borowski: Das Fehlen einer klaren Nennung der Rechtsform macht es schwierig, die rechtliche Struktur von bitdach.com zu verstehen. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Betreiber absichtlich Informationen zurückhalten oder dass es sich um eine unseriöse Geschäftspraxis handelt. Investierte Anleger sollten dies als Warnsignal interpretieren und rechtlichen Rat einholen, um ihre Optionen zu besprechen.

Frage: Was können investierte Anleger jetzt konkret tun, um sich zu schützen?

Rechtsanwalt Borowski: Investierte Anleger sollten zunächst ihre Transaktionen und jegliche Kommunikation mit bitdach.com sorgfältig dokumentieren. Es ist ratsam, sämtliche Unterlagen aufzubewahren, da diese als Beweismittel in möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen dienen können. Weiterhin empfehle ich, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen, um die individuelle Situation zu bewerten und festzustellen, welche Schritte erforderlich sind. Dies könnte die Meldung an die BaFin oder andere zuständige Behörden sowie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen umfassen.

Frage: Haben Sie allgemeine Ratschläge für Anleger, um sich vor solchen Situationen zu schützen?

Rechtsanwalt Borowski: Anleger sollten stets darauf achten, dass Unternehmen, mit denen sie Geschäfte tätigen, die erforderlichen Erlaubnisse von Finanzaufsichtsbehörden besitzen. Das Überprüfen von Lizenzen und regulierenden Instanzen ist entscheidend. Ebenso ist es ratsam, sich vor Investitionen gründlich über die Seriosität und Hintergrundinformationen von Finanzdienstleistern zu informieren. Bei Unsicherheiten oder verdächtigen Aktivitäten ist der Gang zu einem Rechtsanwalt oder Finanzexperten unerlässlich, um rechtzeitig angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

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