Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zum Thema „Gemeinsamer Vertreter im Anlegerschutz bei Unternehmensinsolvenz“
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zum Thema „Gemeinsamer Vertreter im Anlegerschutz bei Unternehmensinsolvenz“

Fotocitizen (CC0), Pixabay
Teilen

Interviewer: Guten Tag, Herr Borowski. Wir möchten heute über die Rolle des gemeinsamen Vertreters im Anlegerschutz sprechen, insbesondere im Kontext der Insolvenz von Unternehmen wie der Credicore Pfandhaus GmbH, die Anleihen begeben hat. Können Sie uns erklären, was genau die Aufgabe eines gemeinsamen Vertreters in solchen Fällen ist?

Rechtsanwalt Borowski: Guten Tag. Gerne erläutere ich das. Der gemeinsame Vertreter spielt eine wichtige Rolle im Anlegerschutz, besonders wenn ein Unternehmen, das Anleihen ausgegeben hat, in Insolvenz geht. In solchen Fällen vertritt der gemeinsame Vertreter die Interessen aller Anleihegläubiger gegenüber dem Schuldner, also dem insolventen Unternehmen.

Interviewer: Wie wird ein gemeinsamer Vertreter bestimmt?

Rechtsanwalt Borowski: In der Regel wird der gemeinsame Vertreter von den Anleihegläubigern gewählt. Dies geschieht häufig während einer Gläubigerversammlung. Der Vertreter muss die Interessen der Anleihegläubiger objektiv und unabhängig vertreten und sollte daher über entsprechende Erfahrung und Fachkenntnisse verfügen.

Interviewer: Welche konkreten Aufgaben hat der gemeinsame Vertreter?

Rechtsanwalt Borowski: Der gemeinsame Vertreter hat mehrere Aufgaben. Erstens vertritt er die Gläubiger in Verhandlungen mit dem Schuldner und im Insolvenzverfahren. Zweitens koordiniert er die Ansprüche und Strategien der Anleihegläubiger, um ihre Rechte und Forderungen bestmöglich zu vertreten. Drittens kann er rechtliche Schritte im Namen der Gläubiger einleiten, um deren Interessen zu schützen.

Interviewer: Wie können Anleger sicherstellen, dass ihre Interessen gut vertreten werden?

Rechtsanwalt Borowski: Anleger sollten aktiv an den Gläubigerversammlungen teilnehmen und sich bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters einbringen. Es ist wichtig, dass sie sich für einen Vertreter entscheiden, der Erfahrung in solchen Verfahren hat und der die notwendige Durchsetzungskraft und das juristische Know-how besitzt.

Interviewer: Welche Bedeutung hat der gemeinsame Vertreter für den Gesamtprozess der Insolvenzabwicklung?

Rechtsanwalt Borowski: Der gemeinsame Vertreter spielt eine zentrale Rolle in der Insolvenzabwicklung, da er die Interessen einer großen Gruppe von Gläubigern bündelt und vertritt. Das vereinfacht die Kommunikation und Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und trägt dazu bei, dass die Anleihegläubiger effektiver und einheitlicher ihre Rechte geltend machen können.

Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank für diese aufschlussreichen Informationen zum Thema Anlegerschutz und die Rolle des gemeinsamen Vertreters.

Rechtsanwalt Borowski: Es war mir ein Vergnügen. Der Anlegerschutz ist ein wichtiges Thema, und es ist essenziell, dass Anleger ihre Rechte kennen und wahrnehmen, insbesondere in solch komplexen Situationen wie Unternehmensinsolvenzen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden: „Datenschutz mit Augenmaß – Direktwerbung bleibt erlaubt“

Frage: Frau Bontschev, das Hanseatische Oberlandesgericht hat kürzlich entschieden, dass personalisierte Werbung...

Interviews

„Wer mit CFDs handelt, muss wissen, dass das kein Spielplatz ist.“

Redaktion: Herr Iwanow, NAGA wirbt mit über 4.000 handelbaren Vermögenswerten, Copy-Trading, niedrigen...

Interviews

„Nicht jeder Chat ist echt – besonders wenn er von einem Hacker stammt“

Frage: Herr Rasch, was bedeutet das Urteil des OLG Frankfurt zur Berichterstattung...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Kanzlei Bender Cramer, Dresden) Thema: Bioenergiepark Küste – Wie sicher ist die neue 7%-Anleihe wirklich?

📊 Analyse des Wertpapierprospekts „7 % Bioenergiepark Küste Anleihe 2025/2030“ 🔍 Kernaussage...