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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zur BaFin-Warnung vor Angeboten der Axsio und Capitalpartners Group: Handlungsempfehlungen für Anleger

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Interviewer: Guten Tag, Herr Borowski. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Die BaFin hat vor kurzem vor Angeboten der Axsio gewarnt, die ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Was könnte das für die investierten Anleger bedeuten?

Rechtsanwalt Borowski: Guten Tag. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die BaFin eine solche Warnung nicht leichtfertig herausgibt. Wenn ein Unternehmen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet, können erhebliche rechtliche Konsequenzen drohen. Für investierte Anleger bedeutet dies, dass ihre Investitionen möglicherweise nicht durch die üblichen Schutzmechanismen abgesichert sind.

Interviewer: Was sollten Anleger, die bereits in Axsio investiert haben, jetzt tun?

Rechtsanwalt Borowski: Zunächst einmal sollten sie Ruhe bewahren. Es ist wichtig, keine weiteren Zahlungen zu leisten, insbesondere wenn diese als „Steuerzahlungen“ getarnt sind. In solchen Fällen ist es ratsam, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der sich auf Finanzrecht spezialisiert hat. Die rechtliche Lage kann komplex sein, und professionelle Beratung ist entscheidend, um die besten Schritte zu unternehmen.

Interviewer: Die BaFin warnt auch vor der Capitalpartners Group, die angeblich telefonisch Steuerzahlungen von den Anlegern anfordert. Was könnten die rechtlichen Konsequenzen für die Capitalpartners Group sein?

Rechtsanwalt Borowski: Unternehmen, die Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz. Die rechtlichen Konsequenzen können Geldstrafen, strafrechtliche Verfolgung und Schadensersatzansprüche von Anlegern sein. Es ist wichtig, dass die Capitalpartners Group sich unverzüglich rechtlich beraten lässt und Maßnahmen ergreift, um den Schaden für die Anleger zu minimieren.

Interviewer: Wie können Anleger überprüfen, ob ein Unternehmen die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt?

Rechtsanwalt Borowski: Die BaFin stellt eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der Anleger prüfen können, ob ein Unternehmen die erforderliche Erlaubnis besitzt. Es ist ratsam, diese Datenbank zu konsultieren, bevor man in Finanzprodukte investiert. Im Fall von Axsio zeigt die Warnung der BaFin jedoch, dass dieses Unternehmen diese Erlaubnis offenbar nicht besitzt.

Interviewer: Zusammenfassend, welche Ratschläge haben Sie für Anleger, die von dieser BaFin-Warnung betroffen sind?

Rechtsanwalt Borowski: Mein Rat lautet, sofort jegliche weiteren Zahlungen zu stoppen, sich an einen Rechtsanwalt für Finanzrecht zu wenden, um die individuelle Situation zu besprechen, und die BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen. Es ist wichtig, proaktiv zu handeln, um möglichen Schaden zu minimieren.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Borowski, für diese klaren und hilfreichen Informationen.

Rechtsanwalt Borowski: Gern geschehen. Anleger sollten immer vorsichtig sein und im Zweifelsfall professionellen Rat einholen.

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