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Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Was können Anleger im Fall „PREXEDIT KREDIT“ tun?

MoFarrelly (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Sontowski, die BaFin hat eine Warnung vor der Plattform PREXEDIT KREDIT auf prexedit.com herausgegeben. Was genau steckt hinter dieser Warnung?

Thomas Sontowski: Die BaFin hat festgestellt, dass PREXEDIT KREDIT keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland besitzt. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ist jedoch jede Form von Bankgeschäft, insbesondere die Vergabe von Krediten, erlaubnispflichtig. Die Tatsache, dass der Anbieter ohne BaFin-Zulassung operiert, deutet darauf hin, dass hier potenziell betrügerische Absichten vorliegen könnten. Besonders alarmierend ist, dass auf der Website weder ein Impressum noch Angaben zur Rechtsform des Unternehmens zu finden sind – ein klares Warnsignal für Anleger.

Redaktion: Was sollten betroffene Anleger tun, die bereits mit PREXEDIT KREDIT in Kontakt getreten sind?

Thomas Sontowski: Zunächst einmal sollten sich Betroffene umgehend rechtlichen Beistand suchen. Wichtig ist, alle bisherigen Interaktionen mit PREXEDIT KREDIT zu dokumentieren. Dazu gehören E-Mails, Verträge, Zahlungsbelege und jegliche Kommunikation mit dem Anbieter. Auch die sogenannte „Kreditversicherungsbescheinigung“, die anscheinend Bestandteil der Verträge ist, sollte genau überprüft werden.

Mit diesen Unterlagen sollten sich Anleger an einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder eine Verbraucherzentrale wenden. Parallel dazu sollten sie den Fall bei der Polizei und der BaFin melden. Auch wenn es unangenehm sein mag, frühzeitig Alarm zu schlagen, erhöht dies die Chancen, weitere Schäden zu vermeiden und möglicherweise bereits gezahlte Gelder zurückzuholen.

Redaktion: Gibt es denn überhaupt eine Chance, bereits gezahlte Gelder zurückzubekommen?

Thomas Sontowski: Die Chancen hängen von mehreren Faktoren ab. Wenn Gelder bereits auf Konten des Anbieters im Ausland überwiesen wurden, wird es in der Regel schwieriger. Dennoch gibt es in solchen Fällen Möglichkeiten, etwa durch internationale Rechtshilfe oder zivilrechtliche Klagen, Ansprüche geltend zu machen. In manchen Fällen können Banken oder Zahlungsdienstleister helfen, Überweisungen zu stoppen oder Rückbuchungen vorzunehmen, wenn der Betrug früh genug erkannt wird. Daher ist schnelles Handeln hier entscheidend.

Redaktion: Was sollten Verbraucher tun, die sich noch überlegen, einen Kredit bei PREXEDIT KREDIT aufzunehmen?

Thomas Sontowski: Ich kann nur dringend davon abraten. Die Tatsache, dass die BaFin eine Warnung ausgesprochen hat, ist ein starkes Indiz dafür, dass dieser Anbieter nicht vertrauenswürdig ist. Seriöse Kreditgeber arbeiten immer mit einer BaFin-Lizenz, und ihre Angebote sind transparent. Zudem wird bei PREXEDIT KREDIT die Unterzeichnung einer „Kreditversicherungsbescheinigung“ verlangt – das ist ein sehr ungewöhnlicher Vorgang und ein Hinweis darauf, dass hier möglicherweise versteckte Kosten oder zusätzliche Risiken auf den Kreditnehmer zukommen.

Verbraucher sollten niemals bei Anbietern, die keine BaFin-Lizenz besitzen, Kredite aufnehmen. Stattdessen rate ich dazu, sich an etablierte Banken oder seriöse Finanzdienstleister zu wenden. Es gibt zudem unabhängige Vergleichsportale, die helfen, sichere und faire Angebote zu finden.

Redaktion: Welche Schritte können Verbraucher im Vorfeld unternehmen, um sich vor solchen unseriösen Anbietern zu schützen?

Thomas Sontowski: Zunächst einmal: Gründliche Recherche ist das A und O. Verbraucher sollten überprüfen, ob ein Anbieter von der BaFin lizenziert ist. Die BaFin stellt hierzu eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der alle zugelassenen Institute gelistet sind. Fehlt ein Anbieter in dieser Liste, ist äußerste Vorsicht geboten.

Ein weiteres Warnsignal ist das Fehlen eines Impressums oder unvollständige Kontaktdaten auf der Website. In Deutschland sind Betreiber von Websites gesetzlich verpflichtet, vollständige Angaben zu ihrer Identität und ihrem Geschäftssitz zu machen. Wenn diese Informationen fehlen oder vage gehalten sind, sollten Verbraucher die Finger davon lassen.

Darüber hinaus sollten sich Verbraucher nicht von professionell gestalteten Websites blenden lassen. Viele betrügerische Anbieter investieren viel in ihre Online-Auftritte, um Seriosität vorzutäuschen. Es lohnt sich, Bewertungen und Erfahrungsberichte zu prüfen, auch wenn diese manchmal manipuliert sein können.

Redaktion: Gibt es aus Ihrer Sicht noch weitere typische Anzeichen für unseriöse Anbieter?

Thomas Sontowski: Ja, ein ganz typisches Merkmal ist der Druck, schnell zu handeln. Unseriöse Anbieter versuchen oft, potenzielle Kunden durch zeitlich begrenzte „Sonderangebote“ oder die Behauptung, dass nur wenige Kredite verfügbar seien, zur schnellen Unterschrift zu bewegen. Auch hohe Vorauszahlungen oder Gebühren, die vor der Kreditvergabe zu leisten sind, sind ein klares Warnsignal.

Ein weiteres Problem sind „Kreditversicherungen“ oder „Bearbeitungsgebühren“, die häufig gefordert werden, um angeblich die Kreditvergabe zu sichern. Solche Zahlungen sind in der Regel unseriös und führen oft dazu, dass der versprochene Kredit nie ausgezahlt wird.

Redaktion: Gibt es abschließend etwas, das Sie Anlegern und Verbrauchern mit auf den Weg geben möchten?

Thomas Sontowski: Ja, mein wichtigster Ratschlag lautet: Seien Sie skeptisch, wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein. Unrealistisch niedrige Zinssätze oder Kreditzusagen ohne Bonitätsprüfung sind meist Köder, um Verbraucher in die Falle zu locken. Vertrauen Sie nur Anbietern, die transparent arbeiten und unter der Aufsicht der BaFin stehen. Und scheuen Sie sich nicht, bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die rechtzeitige Einschaltung eines Anwalts oder einer Verbraucherzentrale kann oft Schlimmeres verhindern.

Redaktion: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Herr Sontowski!

Thomas Sontowski: Sehr gerne. Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern.

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