Frage: Herr Sontowski, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat vor den Angeboten der JustTwoTrade gewarnt. Was bedeutet das für betroffene Anleger?
Thomas Sontowski: Die Warnmeldung der FMA bedeutet, dass JustTwoTrade keine Erlaubnis hat, in Österreich Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Anleger, die dennoch mit diesem Anbieter Geschäfte gemacht haben, müssen davon ausgehen, dass diese möglicherweise ohne rechtlichen Schutz und außerhalb der Regulierung stattfanden. Das bringt ein erhöhtes Risiko mit sich, sowohl finanziell als auch rechtlich.
Frage: Welche Schritte sollten Anleger jetzt unternehmen?
Thomas Sontowski: Zunächst einmal sollten betroffene Anleger sofort alle laufenden Einzahlungen stoppen und keine weiteren Gelder an den Anbieter überweisen. Der nächste Schritt wäre, alle relevanten Unterlagen und Transaktionsnachweise zu sammeln und zu sichern. Diese Dokumente sind entscheidend, falls eine rechtliche Prüfung oder eine Forderung gegen den Anbieter notwendig wird.
Frage: Können Anleger ihre investierten Gelder zurückfordern?
Thomas Sontowski: Ja, das ist möglich, aber oft schwierig. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu verlangen, wenn die Dienstleistungen ohne Genehmigung angeboten wurden. Anleger sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob rechtliche Schritte gegen JustTwoTrade eingeleitet werden können. Auch die Kontaktaufnahme mit der Bank, über die die Zahlungen abgewickelt wurden, könnte helfen, etwa durch eine Rückbuchung der Beträge.
Frage: Gibt es eine Chance auf Unterstützung durch die FMA?
Thomas Sontowski: Die FMA kann zwar informieren und warnen, aber sie bietet keine direkte Unterstützung bei Rückforderungen an. Dennoch lohnt es sich, die Warnung der FMA als Dokumentation beizufügen, wenn Anleger Ansprüche geltend machen. In manchen Fällen kann die FMA Hinweise zu weiteren Schritten geben oder Ansprechpartner nennen.
Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen den Anlegern zur Verfügung?
Thomas Sontowski: Betroffene Anleger könnten auf Schadensersatz klagen, insbesondere wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund der fehlenden Lizenz getäuscht wurden. Doch solche Verfahren sind oft langwierig und der Erfolg hängt stark von den Umständen ab. Auch ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Betroffenen, etwa in einer Sammelklage, könnte sinnvoll sein.
Frage: Was raten Sie Anlegern grundsätzlich bei Angeboten von Finanzdienstleistern?
Thomas Sontowski: Ich rate immer zur Vorsicht. Anleger sollten überprüfen, ob ein Anbieter eine gültige Lizenz der FMA oder einer anderen europäischen Finanzaufsichtsbehörde besitzt. Solche Informationen sind öffentlich zugänglich, und ein kurzer Check kann viel Ärger ersparen. Wenn Zweifel bestehen, lieber die Finger davon lassen oder einen Fachanwalt für Finanzrecht zurate ziehen.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Sontowski.
Thomas Sontowski: Gern geschehen.
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