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Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski zum Thema DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, Vertriebsberatung und Vertriebshaftung

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Redaktion: Herr Sontowski, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Aktuell beschäftigt viele Anleger das Thema DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG. Wie schätzen Sie die Situation aus juristischer Sicht ein?

Thomas Sontowski: Vielen Dank für die Einladung. Bei der DEGAG und vergleichbaren Unternehmen geht es meist um Immobilieninvestments, die mit bestimmten Versprechungen vertrieben werden. Juristisch gesehen spielt die Vertriebsberatung eine zentrale Rolle, insbesondere dann, wenn die Anlageberater oder Vermittler dem Anleger falsche oder unzureichende Informationen zur Verfügung stellen. Dies kann unter Umständen zu einer Haftung des Vertriebs führen.

Redaktion: Könnten Sie näher erläutern, wie genau eine solche Haftung aus dem Beratungsprozess entstehen kann?

Thomas Sontowski: Grundsätzlich haben Anlageberater und Vermittler eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung und Beratung. Diese umfasst unter anderem die Darstellung der Risiken eines Investments, die Prüfung der Plausibilität der Anlage und die Bedürfnisgerechtigkeit für den jeweiligen Anleger. Wenn der Vertrieb hier Fehler macht – sei es durch Übertreibung von Renditeaussichten, Verschweigen von Risiken oder unzureichende Informationen – können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.

Redaktion: Welche Rolle spielt die Interessenlage des Vertriebs? Vertriebspartner stehen ja oft unter Druck, bestimmte Produkte zu verkaufen.

Thomas Sontowski: Das ist in der Tat ein kritischer Punkt. Der Vertrieb arbeitet oft provisionsbasiert, was naturgemäß zu einem Interessenkonflikt führen kann. Ein Berater sollte jedoch immer im Interesse des Kunden handeln, nicht im Eigeninteresse. Verstößt der Vermittler gegen diese Grundsätze, handelt er nicht mehr pflichtgemäß und setzt sich der Gefahr einer Haftung aus.

Redaktion: Es gibt aktuell Stimmen, die eine Interessenvereinigung des Vertriebs vorschlagen. Was halten Sie von dieser Idee?

Thomas Sontowski: Eine Interessenvereinigung des Vertriebs kann durchaus sinnvoll sein, wenn sie der Verbesserung der Beratungsqualität und der Transparenz dient. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der Vertrieb dies wirklich aus Verbraucherschutzgründen tun würde oder vielmehr aus Eigenschutz. Oftmals geht es darum, Haftungsrisiken zu minimieren und ein gemeinsames Vorgehen im Fall von Anlegerklagen zu entwickeln. Hier sehe ich durchaus ein zweischneidiges Schwert.

Redaktion: Bedeutet das, dass der Vertrieb eher aus Eigenschutz handelt?

Thomas Sontowski: Ja, das kann man so sagen. Die Hauptmotivation für eine solche Vereinigung ist meist der Schutz vor Haftungsansprüchen, die durch Fehlberatungen entstehen können. Das bedeutet allerdings nicht, dass das für die Anleger schlecht sein muss. Wenn solche Vereinigungen dazu führen, dass der Vertrieb künftig besser und transparenter berät, profitiert der Verbraucher letztlich auch davon.

Redaktion: Was raten Sie betroffenen Anlegern, die glauben, schlecht beraten worden zu sein?

Thomas Sontowski: Anleger, die den Verdacht haben, falsch oder unzureichend beraten worden zu sein, sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Ein spezialisierter Anwalt kann die Beratungssituation prüfen und feststellen, ob Ansprüche bestehen. Häufig ist es möglich, Schadensersatz durchzusetzen, insbesondere wenn Dokumentationspflichten verletzt wurden oder der Vertrieb Risiken verschwiegen hat.

Redaktion: Welche allgemeinen Handlungsschritte würden Sie Anlegern empfehlen?

Thomas Sontowski: Zunächst sollten betroffene Anleger alle Unterlagen zu ihrem Investment sammeln, insbesondere Beratungsprotokolle, Produktinformationen und Korrespondenzen mit dem Vermittler. Danach sollte man einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der die Unterlagen analysiert und gegebenenfalls weitere Schritte wie eine Klage prüft. Wichtig ist, dass Anleger nicht zu lange warten, da bei vielen Ansprüchen Verjährungsfristen zu beachten sind.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Sontowski, für Ihre Einschätzung und die wertvollen Hinweise!

Thomas Sontowski: Ich danke Ihnen.

 

1 Komment

  • Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie schnell die Leute dabei sind, plötzlich schlecht beraten worden zu sein. So lange alles funktioniert und die überproportional hohen Erträge sprudeln, fällt das keinem auf…Wenn dann aber mal etwas in´s Stocken gerät, war es sofort die schlechte Beratung…Und die Rechtsanwälte stürzen sich natürlich auch gerne mit auf das schwächste Glied in der Kette…den Berater! Ohne vorher mal zu eruieren, woher die Schieflage rührt.
    Und nein..ich bin KEIN Berater, der die DEGAG vertrieben hat…

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