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Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski zur BaFin-Warnung vor sxbitup.com und sxbitop.com

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Frage: Herr Sontowski, die BaFin warnt vor den Websites sxbitup.com und sxbitop.com, die ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Was bedeutet das für betroffene Anleger?

Thomas Sontowski: Die Warnung der BaFin zeigt, dass es sich bei den Betreibern dieser Plattformen um Anbieter handelt, die nicht den regulatorischen Anforderungen in Deutschland entsprechen. Das Fehlen einer Erlaubnis und eines Impressums sind deutliche Warnsignale. Anleger, die über solche Plattformen investieren, laufen Gefahr, ihr Kapital an unregulierte und möglicherweise betrügerische Unternehmen zu verlieren.


Frage: Was sollten Anleger, die bereits investiert haben, jetzt tun?

Thomas Sontowski: Zunächst einmal ist es entscheidend, dass die Anleger keine weiteren Einzahlungen vornehmen. Sie sollten ihre bisherigen Aktivitäten dokumentieren, insbesondere Zahlungsbelege, Kontoauszüge und jegliche Kommunikation mit den Betreibern. Mit diesen Unterlagen sollten sie dann schnellstmöglich rechtlichen Rat einholen, um ihre Chancen auf Rückforderung zu prüfen. Es gibt auch die Möglichkeit, über Zahlungsdienstleister Rückbuchungen zu veranlassen, sofern die Zahlungen kürzlich erfolgt sind.


Frage: Welche rechtlichen Schritte können Anleger in solchen Fällen einleiten?

Thomas Sontowski: Es gibt mehrere Optionen. Zum einen können zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung des investierten Kapitals geprüft werden, da Verträge mit nicht lizenzierten Anbietern oft rechtlich nichtig sind. Zum anderen sollte geprüft werden, ob eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug sinnvoll ist. Auch die Einbindung von Zahlungsdienstleistern und Banken ist ein wichtiger Hebel, da diese unter Umständen Zahlungen rückgängig machen können, wenn sie im Rahmen eines betrügerischen Geschäfts getätigt wurden.


Frage: Wie können Anleger in Zukunft vermeiden, auf solche Plattformen hereinzufallen?

Thomas Sontowski: Anleger sollten grundsätzlich skeptisch sein, wenn ihnen hohe Renditen in kurzer Zeit versprochen werden. Ein Blick auf die Website kann bereits erste Hinweise geben: Fehlen Impressum, Geschäftsadresse oder eine ordnungsgemäße Rechtsform, sollten die Alarmglocken schrillen. Vor einer Investition empfehle ich dringend, die Unternehmensdatenbank der BaFin zu konsultieren, um die Lizenz des Anbieters zu überprüfen. Zudem kann es hilfreich sein, unabhängige Finanzexperten oder Anwälte zu Rate zu ziehen.


Frage: Was halten Sie von der Reaktionsgeschwindigkeit der BaFin in solchen Fällen?

Thomas Sontowski: Die BaFin leistet wichtige Arbeit, indem sie solche Warnungen veröffentlicht. Dennoch besteht Verbesserungspotenzial in der Geschwindigkeit und Reichweite der Kommunikation. Oft erfahren Anleger erst von solchen Warnungen, wenn sie bereits investiert haben. Eine intensivere Zusammenarbeit mit internationalen Regulierungsbehörden könnte die Prävention weiter stärken, da viele dieser Plattformen global agieren.


Frage: Herr Sontowski, vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

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