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Interview mit Verbraucheranwalt Maurice Högel: Wie Sie sich vor Black-Week-Fallen schützen können

Tomegos (CC0), Pixabay
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Die Vorweihnachtszeit und die berüchtigte „Black Week“ sind in vollem Gange. Rabatte scheinen an jeder Ecke zu lauern – online und im stationären Handel. Doch wie schützt man sich vor Fehlkäufen und möglichen rechtlichen Fallstricken? Verbraucheranwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK in Bielefeld klärt auf.

Herr Högel, warum sind Aktionen wie Black Friday oder Cyber Monday für viele so verführerisch?
Högel: Das liegt an einem geschickten Mix aus Psychologie und Verkaufsdruck. Händler setzen bewusst auf limitierte Zeitfenster, Countdown-Timer und Formulierungen wie „nur noch wenige Stücke verfügbar“. Das erzeugt künstliche Dringlichkeit. In der Kombination mit Rabatten und auffälliger Werbung wird ein Gefühl der Einmaligkeit suggeriert – und viele schlagen dann unüberlegt zu.

Was sind die größten rechtlichen Fallstricke beim Einkaufen während der Black Week?
Högel: Ein großes Problem sind irreführende Rabatte. Oft basieren die Preisnachlässe auf der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, die selten dem realen Verkaufspreis entspricht. Tatsächlich sparen Käufer oft weniger, als es auf den ersten Blick scheint. Wichtig ist, dass Verbraucher sich von solchen Lockangeboten nicht blenden lassen.

Ein weiteres Thema sind automatisch hinzugefügte Produkte im Warenkorb, insbesondere bei Online-Einkäufen. Dies ist nicht nur unseriös, sondern auch rechtlich anfechtbar. Verbraucher sollten den Warenkorb vor dem Abschluss der Bestellung immer sorgfältig prüfen.

Haben Verbraucher auch rechtliche Ansprüche, wenn Rabatte irreführend beworben werden?
Högel: Ja, solche Praktiken können gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Verbraucher können diese Fälle der zuständigen Verbraucherzentrale melden. Auch die Marktaufsichtsbehörden prüfen solche Verstöße. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings in der Regel nicht, solange kein wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist.

Wie können Verbraucher sich vor spontanen Fehlkäufen schützen?
Högel: Ganz wichtig: Ruhe bewahren. Lassen Sie sich nicht von Countdown-Timern oder lauter Werbung unter Druck setzen. Vergleichen Sie die Preise gründlich und überlegen Sie, ob Sie das Produkt wirklich brauchen. Ein guter Tipp ist, eine Nacht über die Kaufentscheidung zu schlafen, vor allem bei größeren Anschaffungen.

Zudem empfehle ich, online nur in seriösen Shops zu kaufen. Achten Sie auf das Impressum, lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und prüfen Sie, ob die Preise realistisch sind.

Viele Menschen shoppen vermehrt online. Worauf sollten sie dabei achten?
Högel: Neben der Prüfung des Warenkorbs und der AGB sollten Verbraucher auf Zusatzangebote oder automatisch aktivierte Optionen achten. Beispielsweise könnten zusätzliche Versicherungen oder Serviceleistungen voreingestellt sein. Diese lassen sich oft abwählen.

Wichtig ist auch, die Rückgaberechte zu kennen. Bei Onlinekäufen gilt in der EU ein 14-tägiges Widerrufsrecht – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um personalisierte oder schnell verderbliche Produkte.

Haben Sie noch einen abschließenden Tipp für die Black Week?
Högel: Kaufen Sie bewusst und bleiben Sie kritisch. Viele Rabatte sind weniger spektakulär, als sie scheinen. Und denken Sie daran: Nicht alles, was günstiger aussieht, ist ein Schnäppchen. Gerade in der Vorweihnachtszeit sollten Sie hinterfragen, ob der Kauf wirklich notwendig ist – oder ob Sie einfach nur von der Atmosphäre mitgerissen wurden.

Vielen Dank, Herr Högel, für diese wertvollen Einblicke und Ratschläge!
Högel: Sehr gern. In der Black Week ist ein kühler Kopf oft der beste Schutz vor leeren Geldbeuteln

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