Interviewer: Frau Gordon, im November treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft, die das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger erleichtern sollen. Zu den spannendsten Neuerungen zählt das Selbstbestimmungsgesetz. Können Sie uns kurz erklären, was sich dadurch für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen verändert?
Wanice Gordon: Gerne! Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zu ändern. Ab dem 1. November ist es möglich, diese Änderung beim Standesamt mit einer einfachen Erklärung vorzunehmen – ohne psychologische Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder gerichtliche Verfahren. Das ist ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung und soll Betroffenen den Prozess deutlich erleichtern.
Interviewer: Das klingt nach einer wichtigen Verbesserung. Gibt es spezielle Regelungen für Minderjährige?
Wanice Gordon: Ja, das Gesetz sieht besondere Regelungen für Jugendliche vor. Kinder bis 14 Jahre benötigen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten für eine Änderung. Ab 14 Jahren können Jugendliche die Änderungserklärung selbst abgeben, aber die Zustimmung der Eltern ist weiterhin erforderlich. Sollte es zu einem Konflikt kommen, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Diese Regelungen sollen die Selbstbestimmung fördern und gleichzeitig den Schutz junger Menschen gewährleisten.
Interviewer: Ein weiteres Thema, das viele betrifft, ist die Möglichkeit, Ausweisdokumente per Post zu erhalten. Können Sie uns mehr dazu erzählen?
Wanice Gordon: Absolut. Ab November können Bürgerinnen und Bürger ihre Ausweisdokumente wie Personalausweise und Reisepässe gegen eine Gebühr auch per Post zugeschickt bekommen. Das erspart ihnen den Weg zur Behörde, was besonders für Berufstätige eine große Erleichterung sein dürfte. Gerade wer wenig Zeit hat, profitiert hier, da die persönliche Abholung entfällt.
Interviewer: Das hört sich nach einem echten Gewinn im Alltag an. Auch das Thema Bürokratieabbau steht ja auf der Agenda der Bundesregierung. Was können Sie uns darüber sagen?
Wanice Gordon: Der Bürokratieabbau ist tatsächlich ein großes Thema. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV werden ab November zahlreiche Vorschriften vereinfacht oder abgeschafft. Zum Beispiel müssen Buchungsbelege nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden. Für Hotelaufenthalte entfällt die Meldepflicht für deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger. Außerdem wird die Schriftformerfordernis bei vielen digitalen Rechtsgeschäften durch die einfachere Textform ersetzt – eine E-Mail oder SMS reicht künftig oft aus, wo vorher eine eigenhändige Unterschrift nötig war.
Interviewer: Das bedeutet also auch eine Entlastung für Unternehmen?
Wanice Gordon: Ganz genau. Das Gesetz soll rund eine Milliarde Euro an Bürokratiekosten einsparen. Auch im Steuerbereich wird digitalisiert: Steuerbescheide werden künftig digital zum Abruf bereitgestellt, was enorme Mengen an Papier spart und den Verwaltungsaufwand verringert. Ziel ist es, den Prozess für Bürger und Unternehmen so einfach wie möglich zu gestalten.
Interviewer: Ein weiterer Bereich, der ab November Veränderungen bringt, ist die innere Sicherheit. Was können Sie uns dazu sagen?
Wanice Gordon: Hier tritt ein Teil des sogenannten Sicherheitspakets in Kraft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann künftig biometrische Daten nutzen, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen und irreguläre Migration besser zu kontrollieren. Zudem gibt es Änderungen im Asylrecht, zum Beispiel beim Verlust des Schutzstatus bei freiwilligen Reisen ins Herkunftsland. Im Bereich des Waffenrechts wird ein Messerverbot an öffentlichen Orten wie Volksfesten und öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt, um die Sicherheit zu erhöhen.
Interviewer: Interessant! Und ich habe gehört, auch der Verkehrsbereich ist von neuen Regelungen betroffen?
Wanice Gordon: Das stimmt. Seit Oktober haben Kommunen mehr Spielraum, um Tempo-30-Zonen, Radwege und Fußgängerbereiche zu erweitern. Sie können Verkehrskonzepte flexibler anpassen, um die Sicherheit und Lebensqualität zu verbessern. Diese Maßnahmen sollen insbesondere in dicht besiedelten Gebieten für mehr Schutz und bessere Verkehrsverhältnisse sorgen.
Interviewer: Abschließend noch eine Frage zu einem Thema, das für den Umweltschutz wichtig ist: Drohnen für den Tierschutz. Was ändert sich hier?
Wanice Gordon: Ab dem 20. November sind Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren auf Feldern dauerhaft erlaubt. Das Ziel ist es, Jungtiere, die sich in hohen Gräsern verstecken, vor Mähmaschinen zu schützen. Jagdvereine können dafür Fördermittel beantragen. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie moderne Technologie zum Tierschutz beitragen kann.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Gordon, für diesen umfassenden Überblick über die neuen Gesetzesänderungen ab November!
Wanice Gordon: Gern geschehen! Es bleibt spannend, wie diese Maßnahmen im Alltag wirken werden.
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