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Interview: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden über die Bafin-Warnung zu Hetiz Corporate

styles66 (CC0), Pixabay
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Redaktion: Frau Bontschev, die Bafin hat vor dem Finanzdienstleister Hetiz Corporate gewarnt, der angeblich Kredite ohne Genehmigung anbietet. Was bedeutet diese Warnung für Verbraucher?

Kerstin Bontschev: Die Warnung der Bafin sollte sehr ernst genommen werden. Wenn die Finanzaufsicht vor einem Unternehmen warnt, ist das ein klares Signal, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. In diesem Fall weist die Bafin ausdrücklich darauf hin, dass Hetiz Corporate ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet. Das bedeutet, dass dieses Unternehmen weder den gesetzlichen Anforderungen entspricht noch der Kontrolle durch die Bafin unterliegt. Für Verbraucher bedeutet das, dass sie es hier potenziell mit einem unseriösen Anbieter zu tun haben, bei dem Vorsicht geboten ist.

Redaktion: Welche Risiken bestehen, wenn Verbraucher dennoch auf ein solches Kreditangebot eingehen?

Kerstin Bontschev: Die Risiken sind vielfältig. Zum einen besteht die Gefahr, dass Vorauszahlungen gefordert werden, die dann verschwinden, ohne dass jemals ein Kredit ausgezahlt wird. Ein weiteres Problem ist, dass die Konditionen bei solchen Anbietern oft intransparent sind, wie auch im Fall von Hetiz Corporate: Es gibt keine klaren Angaben zu Zinssätzen, und man erfährt erst nach Abschluss des Vertrags, welche Bedingungen tatsächlich gelten. Das ist ein hohes Risiko, da die Verbraucher letztlich völlig im Unklaren darüber sind, welche Kosten auf sie zukommen.

Redaktion: Was können betroffene Kunden tun, wenn sie bereits Geld an Hetiz Corporate überwiesen haben?

Kerstin Bontschev: Sollte bereits Geld überwiesen worden sein, ist schnelles Handeln gefragt. Ich empfehle dringend, sich sofort an die Polizei zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Leider ist es oft schwer, in solchen Fällen das überwiesene Geld zurückzubekommen, vor allem wenn die Verantwortlichen im Ausland sitzen oder der Unternehmenssitz nur als Tarnadresse genutzt wird. Aber eine Anzeige kann helfen, weitere Fälle zu verhindern.

Redaktion: Die Bafin hat auch die RF Eurogas UG ins Visier genommen. Was bedeutet das für die Kunden, die hier möglicherweise ebenfalls betroffen sind?

Kerstin Bontschev: Hier handelt es sich um einen ähnlichen Fall, bei dem ein Finanztransfergeschäft ohne Genehmigung betrieben wurde. Das bedeutet, dass das Unternehmen Gelder von Dritten entgegennommen und weitergeleitet hat, ohne die dafür erforderliche Lizenz. Auch das ist sehr problematisch, da es gegen das Kreditwesengesetz verstößt. Betroffene Kunden sollten auch hier schnell handeln, da es sich um illegale Geschäftspraktiken handelt. Eine Anzeige bei der Polizei sowie eine Meldung bei der Bafin können helfen, weitere Schäden zu vermeiden.

Redaktion: Was raten Sie generell Verbrauchern, die solche Angebote im Internet sehen?

Kerstin Bontschev: Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die unrealistisch klingen – zum Beispiel Kredite ohne Sicherheiten und ohne Nachweis der Bonität. Wenn ein Unternehmen keine transparente Adresse, keine Handelsregisternummer oder Steuernummer angibt, sollten Sie lieber die Finger davon lassen. Im Zweifel ist es immer besser, bei der Bafin nachzufragen, ob das Unternehmen eine gültige Lizenz besitzt. Und wichtig: Niemals Vorauszahlungen leisten, bevor Sie sich sicher sind, dass der Anbieter seriös ist.

Redaktion: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese wichtigen Informationen und die Einschätzung.

Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Ich hoffe, dass diese Hinweise den Verbrauchern helfen, sich besser zu schützen.

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